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Gesetzentwurf

Deutschland stuft sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten als Kriegsverbrechen ein

Sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungene Abtreibungen in Kriegsgebieten könnten bald in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) spricht im Bundestag. (Archivbild).

Foto: Kay Nietfeld/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Die entsprechende Änderung des Völkerstrafrechts sei „ein deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) der Nachrichtenagentur AFP.
Der Gesetzentwurf stammt aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium und wird von Paus’ Ressort ausdrücklich unterstützt. Er erweitert die gesetzlich festgeschriebene Tatbestands-Liste der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen. Hinzugefügt werden Delikte wie sexueller Übergriff, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche.
Durch die Anerkennung solcher Delikte als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können diese künftig auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben. Dies geschieht dann im Rahmen des sogenannten Weltrechtsprinzips. (afp/dl)

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