Logo Epoch Times
Zwei-Klassen-Medizin

Die Rangfolge beim Impfen ändert sich

top-article-image

Am Impfzentrum in Köln.

Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 4 Min.

Weil das Vakzin von Astrazeneca in Deutschland nur für Menschen unter 65 empfohlen wird, überarbeitet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Verordnung, welche die Reihenfolge der Impfungen festgelegt.
Die bisherige Regelung vom Dezember hatte sich nur auf die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna bezogen. In dem jetzt bekannt gewordenen Entwurf rutschen bestimmte Krankheitsbilder in der Rangliste nach oben.

Warum ist die neue Verordnung notwendig?

Das am vergangenen Freitag zugelassene Vakzin von Astrazeneca wird von der Ständigen Impfkommission nur für Menschen bis 64 empfohlen – weil es bei den Älteren bislang zu wenig Erkenntnisse über die Wirksamkeit gibt.
Deswegen wird in gewisser Weise eine Zwei-Klassen-Medizin eingeführt: In bestimmten Gruppen bekommen die über 65-Jährigen eines der wirksameren mRNA-Präparate geimpft, während jüngere ab 18 den Vektorimpfstoff von Astrazeneca bekommen sollen.

Wer hat bei den Impfungen höchste Priorität?

Dazu gehören weiterhin alle Menschen über 80. In folgenden Gruppen sollen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna an Menschen ab 65 sowie der Stoff von Astrazeneca an die jüngeren verabreicht werden: Pfleger in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, in denen ein sehr hohes Expositionsrisiko besteht, sind zuerst dran.
Dazu gehören Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste und Impfzentren. Auch wer Menschen behandelt oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht, gehört in diese Gruppe. Dies gilt insbesondere für die Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Wer gehört zur zweiten Gruppe mit hoher Priorität?

Nach dem Alter gestaffelt werden an zweiter Stelle Menschen über 70 geimpft. Für die mRNA-Impfung für über 65-Jährige und die Astrazenaca-Impfung für jüngere sind hier folgende Gruppen vorgesehen: Menschen mit Trisomie 21, Patienten nach einer Organtransplantation. Auch Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, mit psychiatrischer Erkrankung wie bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression gehören dazu sowie Menschen mit bestimmten Blutkrankheiten. Auch Krebskranke vor oder während einer Krebsbehandlung zählen zu dieser Gruppe.
Schließlich gehören in die zweite Gruppe Menschen mit einer schweren chronischer Lungenerkrankung, bestimmten Fällen von Diabetes, chronische Leber- und Nierenerkrankung oder Adipositas.
Bei Menschen, für die nach ärztlicher Beurteilung ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, können bis zu zwei enge Kontaktpersonen geimpft werde. Zudem gehören Betreuer geistig oder psychisch behinderter Menschen sowie Ärzte und Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt in diese Gruppe.
Auch bei Polizei- und Ordnungskräften, die etwa wegen des Einsatzes bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, besteht ein Impf-Anspruch mit hoher Priorität.

Wer gehört in die dritte Gruppe mit erhöhter Priorität?

In diese Gruppe gehören alle ab 60, es wird ansonsten nicht mehr zwischen Präparaten und Altersgruppen unterschieden. Ansonsten sind hier Menschen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma, Patienten  mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronaren Herzkrankheit oder Bluthochdruck erfasst. Auch wer an einer chronischen neurologischen Erkrankung oder Asthma leidet, gehört dazu. Schließlich sind entzündliche Darmerkrankung und andere Fälle von Diabetes mellitus erfasst.
Schließlich gehören in die dritte Gruppe auch Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen wie Bundestag, Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz.
Auch wer in einer Apotheke, in der Pharma- oder Ernährungswirtschaft, der Wasser- und Energieversorgung, der Abfallwirtschaft, oder im Transport- und Verkehrswesen tätig ist, gehört in diese Gruppe. Schließlich sind Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels, Erzieher und Lehrer hier erfasst – sowie Menschen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen. (afp)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.