Eilantrag vom CDU-Abgeordneten
Eilantrag in Karlsruhe: CDU stoppt Heizungsgesetz – Dobrinth: das „Murks-Gesetz endlich einstampfen“
Der Bundestag kann das von der Bundesregierung beschlossene Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stoppt das Gebäudeenergiegesetz der Ampel.
Foto: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren statt.
Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs zu verschieben. CDU-Chef Friedrich Merz nannte die Entscheidung eine „schwere Niederlage“ für die Bundesregierung, SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerte sich gelassen.
Es liege „auf der Hand“, dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten „möglicherweise“ verletzen könne, erklärte das Bundesverfassungsgericht in der Begründung der Entscheidung.
„Massive Mängel“ am Gesetz
Ende Juni hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich noch in dieser Woche in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich ins Parlament eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen.
Eilantragsteller Heilmann sah daher „massive Mängel“ an dem Gesetz und beklagte eine „unzulässige Fristverkürzung“, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen. Heilmann hatte das Verfahren bei Einreichung des Eilantrags Ende Juni als „verfassungswidrig“ bezeichnet und der Ampel-Koalition vorgeworfen, mit einem „Last-minute-Gesetzespaket“ die Wärmewende zu ruinieren.
Der CDU-Politiker hatte dabei betont, sein Gang nach Karlsruhe richte sich „ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren.”
Eilantrag wurde stattgegeben
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag nun mit fünf zu zwei Stimmen statt. Nach Ansicht der Richter überwiegt das „Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung“ der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte des CDU-Abgeordneten Heilmann den „Eingriff in die Verfahrensautonomie“ des Bundestags. Das Gesetzgebungsverfahren werde schließlich durch die verschobene Abstimmung „lediglich verzögert“.
In der Entscheidungsbegründung wird zudem die Möglichkeit einer Sondersitzung des Bundestags erwähnt, in der das Gesetz schon vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden könnte.
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Der CDU-Chef und Unionsfraktionsvorsitzende Merz nannte die Entscheidung der Karlsruher Richter im Kurzbotschaftendienst Twitter eine „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“. Den „unsäglichen Umgang“ der Ampel-Koalition mit dem Parlament sei „nun ein Riegel vorgeschoben“ worden. Die Regierung wäre Merz zufolge „gut beraten“, das Urteil zum „Innehalten zu Nutzen“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete das Vorgehen der Koalition gegenüber der Nachrichtenagentur AFP als „respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit“, dem Karlsruhe nun ein „Stoppschild“ aufgestellt habe. Die Ampel solle „in sich gehen“ und das „Murks-Gesetz endlich einstampfen“, ergänzte Dobrindt mit Blick auf das Heizungsgesetz.
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch gab sich mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelassen. Diese betreffe „nicht den Inhalt des Gesetztes“, sagte Miersch der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). Über eine Sondersitzung des Bundestages müsse „nun beraten werden“. (afp)
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