Untersuchungen in Brandenburg
Ermittlungen gegen Potsdamer Oberbürgermeister eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Bürgermeister von Potsdam beendet. Es wurde eine Zahlung von 34.000 Euro festgelegt.

Das Rathaus in Potsdam. Foto: diegograndi/iStock
Foto: diegograndi/iStock
Die Ermittlungen gegen den Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) wegen Vorteilsannahme sind gegen eine Auflage eingestellt worden.
Diese sieht vor, dass Schubert 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung sowie rund 14.000 Euro an die Landeskasse zahlt, wie die in Brandenburg für Korruption zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin am Dienstag mitteilte.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt zwar ein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme in 67 Fällen vor, allerdings bewertet sie die Schuld im Fall einer Verurteilung als „noch nicht schwerwiegend“.
Sport: Kostenlos im VIP-Bereich
Die seit April laufenden Ermittlungen hätten ergeben, dass Schubert seit 2019 immer wieder Heimspiele insbesondere von drei Potsdamer Sportvereinen kostenlos im VIP-Bereich besucht habe, wobei er häufig von seiner Ehefrau begleitet worden sei. Schubert habe immer wieder auch nicht herausgehobene Spiele ohne konkrete repräsentative Aufgaben unentgeltlich besucht.
„Die großzügige Einladungspraxis der Vereine dürfte auf deren Willen zurückzuführen gewesen sein, das Wohlwollen der Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt Potsdam zu bekommen beziehungsweise zu erhalten, da die Vereine von Fördermitteln und der Bereitstellung von Spielstätten durch die Stadt abhängig waren“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte habe in einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung die fraglichen Termine der besuchten Spiele grundsätzlich eingeräumt.
Kultur: Besuche im Theater
Geprüft wurden auch Einladungen Schuberts und seiner Frau für den kostenlosen Besuch von Kulturveranstaltungen, insbesondere des städtischen Hans-Otto-Theaters. Hier sei festgestellt worden, dass sich die Kulturtermine in den allermeisten Fällen der Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben zuordnen hätten lassen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Lediglich in Bezug auf den kostenlosen Besuch von drei Theaterpremieren bestehe der Verdacht der Vorteilsannahme.
Schuldmindernd wurde laut Anklagebehörde berücksichtigt, dass Schubert sein Verhalten für rechtmäßig gehalten habe. Er sei darüber hinaus strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und habe an der Aufklärung „in außergewöhnlichem Maß” aktiv mitgewirkt, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Insbesondere habe er auch nicht versucht, seinen Umgang mit der Annahme von Einladungen zu verschleiern. Zudem habe er auf die Vorwürfe umgehend reagiert, um künftig strafbares Verhalten dauerhaft zu unterbinden. (afp/red)
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