
Etappensieg vor Gericht: Untererfassung von Impfnebenwirkungen bestätigt
Nur knapp drei Stunden dauerte der Verhandlungstag am 8. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Danach hatten die Richter keinen Zweifel mehr: Die Datenlage zu Nebenwirkungen nach einer COVID-Impfung lassen zu wünschen übrig. Auch das Gericht geht nun von einer Untererfassung aus.

Ein Sympathisant wartet vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 7. und 8. Juni 2022.
Foto: Epoch Times
Der Auftakt des Fortsetzungstermins am 8. Juni begann turbulent. Schon am Vortag hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in dem Prozess um die Duldungspflicht der COVID-Impfung von Soldaten mehrere Sachverständige angehört. Entgegen der Vermutung mancher Zuschauer, dass man wieder im großen Gerichtssaal Platz nehmen könne, wurde jedoch im kleinen Sitzungssaal verhandelt. Gegen 10:30 Uhr standen immer noch etwa 19 Besucher vor dem Saal, denen der Zutritt verwehrt wurde. Plätze seien zunächst der Presse vorbehalten, hieß es von den Justizbeamten, die von der Polizei begleitet wurden.
Im großen Saal sei schon lange im Voraus eine Veranstaltung geplant gewesen, erklärte Steffi Schneider, Pressesprecherin des Bundesverwaltungsgerichts, auf Nachfrage von Epoch Times. Damit nahm sie dem Vorwurf so mancher Zuschauer, dass absichtlich weniger Publikum zugelassen würde, den Wind aus den Segeln.
Im Gerichtssaal wurde indes der Datenanalyst Tom Lausen angehört. Schon am ersten Verhandlungstag, dem 3. Mai, hatte er als Sachverständiger ausgesagt. In der Vergangenheit kritisierte er immer wieder, dass Nebenwirkungen und Todesfälle nach der Impfung von Behörden und Politikern heruntergespielt würden.
In der Verhandlung verwies Lausen auf die Daten der BKK-Provita, die er analysiert hatte. Demnach würden behandelte Impfnebenwirkungen, die Ärzte anhand eines ICD10-Codes melden und abrechnen, das Bild vermitteln, dass Nebenwirkungen bei den Behörden untererfasst seien. Die Vertreter des Verteidigungsministeriums wandten ein, dass man dies nicht verallgemeinern könne. Darauf stellte Lausen klar, dass sich zumindest Betroffene einer ärztlichen Behandlung nach der Impfung unterzogen haben. Das spreche dafür, dass es sich um keine geringen Nebenwirkungen handle.
Das Gericht sah es am Ende der Anhörung auch unter Bezug auf vorgelegte Dokumente und Aussagen der Behörden als erwiesen an, dass nicht alle Nebenwirkungen von den Behörden erfasst werden.
Meldepflicht laut IfSG nicht erfüllt
„Die wichtigste Erkenntnis ist, dass nach Auffassung des Gerichts unstreitig ist, dass wir eine Untererfassung von Impfnebenwirkungen haben“, sagte der Rechtswissenschaftler Professor Martin Schwab vom Anwaltsteam der Offiziere nach der Anhörung am 8. Juni. Die laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegten Meldepflichten würden also nicht erfüllt – aus welchen Gründen dies der Fall ist, sei zweitrangig. „Tatsache ist, sie werden nicht erfüllt. Wir haben eigentlich keine Grundlage für eine Bewertung einer Nutzen-Risiko-Bewertung in einem Sicherheitsbericht, wenn wir nicht wissen, wie viele Nebenwirkungen es tatsächlich sind.“
Im Gegensatz zu den Einwänden, die von der Bundeswehr hervorgebracht wurden, habe Lausen den Jura-Professor mit den vorgelegten Fakten überzeugt. „Wir hatten eine Diskrepanz in den Daten, was die Meldung von Impfnebenwirkungen beim Paul-Ehrlich-Institut nach dem Infektionsschutzgesetz einerseits und die Abrechnung von möglichen Impfnebenwirkungen der Krankenkassen andererseits anbelangt“, so Schwab.
Die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums wandten im Prozess ein, dass es sich nur um Nebendiagnosen handeln würde, die beiläufig in den Akten auftauchen. „Das ist natürlich eine Spekulation“, erklärt der Rechtswissenschaftler. „In dem Moment, wo ich eine Impfreaktion habe, die zu einem abrechnungsfähigen Befund führt, spricht nichts dagegen, das Meldeformular […] auszufüllen.“ Das Problem sei nur, dass niemand diesen erheblichen Mehraufwand, der weit über die Erstellung einer Diagnose hinausgeht, bezahle. Ärzte berichteten, dass eine ordnungsgemäße Erfassung sämtlicher Angaben etwa 20 bis 30 Minuten Zeit benötige.
Dass der Sachverständige vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach eigenen Angaben diesen Aufwand in zehn Minuten erledigen könne, wertete Schwab mit den Worten: „Es ist natürlich ein Unterschied, ob ich das Formular selbst konzipiert habe. Dann bin ich immer schneller beim Ausfüllen.“
Verhandlung vertagt
Zu der Frage, wie es im Prozess weitergeht, äußerte Schwab nach einer ersten Pause: „Heute wird es auf keinen Fall einen Abschluss geben, weil die Bundeswehr die angeforderten Akten noch nicht vorgelegt hat. Sie haben gesagt, das sei erst am Donnerstag (2. Juni) bei ihnen eingegangen – so schnell hätten sie die Akten nicht aufbereiten können.“ Die Akten würden nachgereicht, so Schwab. „Und solange wir das Prinzip der Mündlichkeit haben, gehen wir davon aus, dass deswegen noch ein Fortsetzungstermin stattfinden muss, in dem über den Akteninhalt beraten wird. Wir wollen wissen, wie diese Duldungspflicht-Entscheidung überhaupt zustande gekommen ist.“
Die Beklagtenseite, das Bundesverteidigungsministerium, lehnte ein Interview mit der Epoch Times ab und verwies auf offiziell folgende Pressemitteilungen. Schließlich vertrete man die Bundesregierung, hieß es.
Kurz nach 13 Uhr endete die Sitzung zur Überraschung der Beteiligten, die sich auf eine Verhandlung bis in die Abendstunden eingestellt hatten. Der Prozess wurde auf den 6. und 7. Juli vertagt. Es ist beabsichtigt, weitere PEI-Mitarbeiter anzuhören. Dann soll es um statistische Fragen sowie die Qualitätssicherung der Impfungen gehen.
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