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Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten

EU-Kommission rechnet nicht mit rückwirkenden Verbot von Dieselfahrzeugen

Bundesverkehrsminister Wissing hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen in einem Brandbrief vor der Stilllegung von 8,2 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland gewarnt. Aus dem Antwortschreiben der EU-Kommission geht hervor, dass die Europäische Union nicht von einem rückwirkenden Verbot von Dieselfahrzeuge ausgeht.

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Foto: Martin Zarkov/iStock

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Die Europäische Union rechnet nicht mit einem rückwirkenden Verbot von Dieselfahrzeugen. Das geht aus einem Antwortschreiben der EU-Kommission hervor, über das das „Handelsblatt“ berichtet.
Anlass zur Sorge war ein derzeit laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Konkret geht es in dem Fall um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Dieselfahrzeugen.
Die Kommission sei nicht der Auffassung, dass diese Fahrzeuge den Abgasvorschriften „in jeder Fahrsituation entsprechen sollten, auch nicht bei Volllastfahrten mit Steigung“, heißt es in dem Schreiben der Brüsseler Behörde an den EU-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) weiter. „Jeder Bericht, in dem Aussagen in diesem Sinne gemacht werden, ist daher irreführend.”
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich Anfang August in einem Brandbrief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gewandt und sie vor der Stilllegung von 8,2 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland gewarnt. Der Verkehrsminister äußerte in seinem Schreiben Bedenken, das noch ausstehende Urteil könne in höchster Instanz auch Auswirkungen auf schon zugelassene Euro-5- und Euro-6-Diesel haben. (dts/red)

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