Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden
Faeser will Disziplinarrecht schärfen - Wendt rät „Panikmodus zu reduzieren“
Innenministerin Faeser will das Disziplinarrecht verschärfen, um Mitarbeiter in Sicherheitsbehörden leichter loszuwerden. Dazu soll das Bundesdisziplinargesetz geändert werden und ein entsprechender Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vorliegen. Doch es gibt auch Gegenstimmen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) informiert über den neuen Bericht zu Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden.
Foto: Britta Pedersen/dpa
Unter den Bediensteten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sind innerhalb von drei Jahren 327 Mitarbeiter aufgefallen, die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzeigen. Das geht aus dem zweiten Lagebericht zu „Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden” hervor, den das Bundesinnenministerium am Freitag in Berlin veröffentlicht hat.
In insgesamt 500 Fällen wurden arbeits- und disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet, also nicht nur in den bestätigten Fällen, sondern auch in weiteren.
Teil des neuen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus ist es, „Verfassungsfeinde sehr viel schneller loszuwerden und sehr viel schneller aus dem öffentlichen Dienst entlassen zu können“, heißt es vonseiten des BMI. Dafür muss das Bundesdisziplinargesetz geändert werden. Faeser kündigte an, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, um diese Disziplinarverfahren beziehungsweise Verfahren der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst deutlich zu beschleunigen. Denn es sei „unbefriedigend, dass sich die Verfahren in der Regel über mehrere Jahre hinzögen“.
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt empfiehlt der Bundesinnenministerin in einem Interview mit TE „ihren Panikmodus zu reduzieren“. Denn: „Schaut man auf die Ermittlungsergebnisse, also tatsächlich nachgewiesene Fälle, reduzieren sich diese Zahlen häufig auf einen Anteil unter 0,1 Prozent. Wenn deutlich mehr als 99 Prozent aller Beschäftigten fest auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen, ist dies erst einmal ein positiver Befund.“
„Das, was als angeblicher rechtsradikaler Vorfall bei der Polizei gilt, erweist sich nicht selten als schlechter Witz, als schlechter Geschmack – der aber strafrechtlich keinerlei Relevanz hat“, erklärt Wendt. Auch im Disziplinarrecht gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Wendt droht mit Klage
Außerdem verbiete die Verfassung den kurzen Prozess. Ein Gerichtsverfahren, in dem Beschuldigte alle Möglichkeiten haben müssen, um sich gegen Vorwürfe zu verteidigen, sei notwendig.
Sollte die Innenministerin tatsächlich versuchen, die Rechtsmittel bei Disziplinarverfahren zu verkürzen, werden wir das notfalls vor Gericht anfechten, äußert Wendt. „Sollten rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen werden, dann werden Richter sie wieder an Bord holen.“
Ohnehin sei es ein großer Widerspruch, einerseits diesen Staat und seine freiheitliche Ordnung abzulehnen und andererseits bei ihm arbeiten zu wollen. Deshalb sei klar, dass es solche Abfragen im gesamten öffentlichen Dienst geben müsste, so aufwändig das auch wäre, führt der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft weiter aus. Alle Extremisten, egal ob rechte, linke oder religiöse Fanatiker hätten beim Staat nichts verloren.
Technische und personelle Ressourcen aufstocken
Doch wer solche Erkenntnisabfragen bei den Verfassungsschutzbehörden realisieren will, müsste auch dafür sorgen, dass dort die technischen und personellen Ressourcen dazu bereitstehen. Schon jetzt dauern solche Abfragen manchmal Monate, gibt Wendt zu bedenken.
Aber wenn man sie will, dann müsste sie eben für den gesamten öffentlichen Dienst gelten, nicht nur für den Sicherheitsbereich. Und für alle Arten des Extremismus – nicht nur Rechtsextremismus.
Faeser schrieb für verfassungsfeindliches Blatt
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schrieb im vergangenen Juli (damals noch als hessische SPD-Chefin) einen Gastbeitrag für eine Publikation der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)“, berichtet „Bild“.
Laut bayerischem Verfassungsschutzbericht ist das „die größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“.
CDU-Innenexperte Christoph de Vries sieht einen „hochbrisanten Vorgang“: „Wie sollen sich die Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter fühlen, deren Auftrag die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, wenn ihre oberste Dienstherrin mit Verfassungsfeinden auf Tuchfühlung geht?“ De Vries: „Die SPD ist auf dem linken Auge weitgehend blind.“ (bs)
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