Familiennachzug für subsidiär Geschützte bisher unter Obergrenze
Die deutschen Behörden erlauben mehr Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus den Nachzug von Familienangehörigen.

Im August 2018 war eine Neuregelung in Kraft getreten, wonach auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
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Insgesamt 11.129 Visa wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums im vergangenen Jahr für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – häufig Bürgerkriegsflüchtlingen – erteilt. Damit näherte sich Deutschland der politisch vereinbarten Obergrenze von 1000 positiven Entscheidungen pro Monat, erreichte sie aber nicht im Jahresschnitt.
Im August 2018 war eine Neuregelung in Kraft getreten, wonach auch subsidiär Schutzberechtigte Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten sich auf eine entsprechende Öffnung geeinigt. Die Regelung lief schleppend an; in den ersten elf Monaten wurden weniger als 9000 Visa erteilt.
Weniger Visa im laufenden Jahr
Im laufenden Jahr brach die Zahl erteilter Visa erneut ein, wie aus später im Plenarprotokoll des Bundestags ergänzten Angaben des Innenministeriums auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervorgeht. So wurden bis Ende April 1925 Visa für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt, im Verlauf der Corona-Krise immer weniger: Nach 782 Visa im Februar vergaben die deutschen Auslandsvertretungen im März noch 480 Visa, im April nur noch 4.
Jelpke, die auch innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, forderte, ungenutzte Kontingente und bereits erteilte Visa dürften nicht verfallen. (dpa/al)
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