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Regeln bei Einreise

Frankreich zum Hochinzidenzgebiet mit Corona-Testpflicht hochgestuft

Rund 160 Länder dieser Welt hat die Bundesregierung in eine von drei Corona-Kategorien eingestuft. Jeden Sonntag gibt es Veränderungen. Diesmal betreffen sie auch einige Nachbarländer.

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Am deutsch-französischen Grenzübergang Kehl fahren Autos nach Deutschland.

Foto: Uli Deck/dpa/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Frankreich gilt seit Mitternacht am Sonntag aus deutscher Sicht als Hochinzidenzgebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis dabei haben muss.
Für das an Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzende Département Moselle gelten weiterhin noch strengere Einreiseregeln. Tschechien, das österreichische Bundesland Tirol und die Slowakei wurden auf der Risikoliste des Robert Koch-Instituts dagegen zurückgestuft. Das bedeuten die neuen Einstufungen im Einzelnen:

Frankreich

Das an Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzende Nachbarland war bisher als einfaches Risikogebiet eingestuft, die niedrigste von drei Risikokategorien. Weil die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen inzwischen 200 übersteigt, gilt das Land nun als Hochinzidenzgebiet.
Die Quarantäneregeln ändern sich dadurch nicht. Wer aus Frankreich einreist muss sich zehn Tage lang isolieren, kann sich aber nach fünf Tagen von der Quarantäne „freitesten“.
Eine Ausnahme bildet das Département Moselle. Es ist bereits seit längerem als Virusvariantengebiet eingestuft, die höchste Risikokategorie. Das wird vorerst auch so bleiben. Wer aus Moselle einreist, muss 14 Tage in Quarantäne und kann sich davon auch nicht durch einen Test befreien. Bestimmte Personengruppen dürfen aus Moselle gar nicht einreisen.
Die neue Testpflicht für ganz Frankreich soll nicht durch stationäre Grenzkontrollen, sondern durch stichprobenartige Kontrollen hinter der Grenze überwacht werden.

Tirol

Weite Teile Tirols waren bisher wie auch Tschechien und die Slowakei Virusvariantengebiet. Das auch bei deutschen Touristen beliebte Bundesland ist nun wieder einfaches Risikogebiet. Die damit verbundene Lockerung der Reisebeschränkungen macht sich für die Tiroler aber nicht umgehend bemerkbar.
Die verschärfte Quarantäne- und Testpflicht gilt für Menschen, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Das trifft auf die Tiroler bis nach Ostern zu.
Was aus den stationären Kontrollen an der Grenze zu Tirol wird, ist noch unklar. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Samstag wird das noch geprüft. Die Grenzkontrollen waren erst am 17. März um weitere zwei Wochen verlängert worden.

Tschechien, Slowakei und Dänemark

Auch Tschechien und die Slowakei waren bisher Virusvariantengebiete, wurden am Sonntag aber nicht ganz so weit zurückgestuft wie Tirol. Sie sind nun wegen der weiterhin sehr hohen Infektionszahlen Hochinzidenzgebiete. Die Testpflicht bei Einreise bleibt also für diese beiden Länder bestehen.
Die Slowakei hat keine Grenze zu Deutschland. Ob die Kontrollen an der Grenze zu Tschechien bestehen bleiben, ist wie bei Tirol unklar.
Eine Änderung gibt es außerdem in Dänemark. Das gesamte Land – mit Ausnahme der autonomen Inseln Färöer und Grönland – gilt nun als einfaches Risikogebiet. Bisher waren noch die Regionen Nordjylland und Midtjylland als „risikofrei“ eingestuft. (dpa)

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