Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Gericht: „Freiwillig Tempo 30“-Schilder sind unzulässig
Keine amtlichen Schilder: Anwohner der Bodenseeinsel Höri unterliegen im Gerichtsstreit um von ihnen aufgestellte „Freiwillig Tempo 30“-Schilder. Sie verstoßen damit gegen die Straßenverkehrsordnung.

Tempobeschränkung in Deutschland. Foto: Felix Geringswald/iStock
Foto: Felix Geringswald/iStock
Anwohner der Bodenseehalbinsel Höri im Landkreis Konstanz müssen von ihnen aufgestellte „Freiwillig Tempo 30“-Schilder entfernen.
In am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschlüssen bestätigte der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg in Mannheim die Entscheidungen der Vorinstanz.
Das Landratsamt Konstanz hatte die Anwohner unter Androhung von Zwangsgeld zur sofortigen Entfernung der Schilder aufgefordert. Dagegen wehrten diese sich erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
Private Schilder sind offiziellen zu ähnlich
Dies bestätigten nun die Mannheimer Richter. Die Schilder verstoßen demnach gegen die Straßenverkehrsordnung. Diese verbiete private Schilder, die mit amtlichen Verkehrszeichen verwechselt werden könnten.
Bei den angefochtenen Schildern sei nicht ohne Weiteres erkennbar, dass diese keine amtlichen Verkehrszeichen sind.
Das Gericht erklärte, die Anwohner könnten ihre Bitte um ein freiwilliges langsameres Fahren auch durch anders gestaltete Schilder zum Ausdruck bringen. (afp/red)
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