Clanmilieu: Bis hin zur Handgranate
„Crime als Lifestyle“: Familienkriminalität eskaliert in Messerangriff von 17-Jährigem
Nach einer lebensgefährlichen Messerstecherei in Stuttgart gerät einer der mutmaßlichen Täter, ein 17-jähriger Syrer mit umfangreicher Strafakte, in den Fokus der Berichterstattung. Seiner Familie werden laut geleakten Strafakten 110 Straftaten zur Last gelegt. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl spricht von „Crime als Lifestyle“. Epoch Times im Gespräch mit der Stuttgarter Polizei und der Polizeigewerkschaft.

Symbolbild.
Foto: Aramyan / iStock
Die erste Blaulicht-Meldung im Presseportal der Stuttgarter Polizei ist auf den späten Vormittag des 31. Juli 2024 datiert. Die Pressestelle berichtet hier von der Festnahme eines 17-Jährigen mit syrischer Herkunft, der mit zwei weiteren zunächst flüchtigen Personen im Zuge einer Auseinandersetzung einen 37 Jahre alten Mann mit einem Messer lebensgefährlich und einen 47- sowie einen 24-Jährigen leicht verletzt haben soll.
Zwei Tage später, am Nachmittag des 2. August, meldet das Presseportal Blaulicht die erfolgreiche Festnahme der mutmaßlichen Komplizen des festgenommenen 17-jährigen Syrers:
„Polizeibeamte haben am Donnerstagabend (01.08.2024) einen 26-Jährigen und am Freitagvormittag (02.08.2024) einen weiteren Tatverdächtigen im Alter von 22 Jahren festgenommen.“
Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei führten laut Auskunft der Polizei auf die Spuren zwei weiterer syrischer Tatverdächtiger, die ebenfalls dem Haftrichter vorgeführt wurden.
Eine Nachfrage von Epoch Times bei der Pressestelle der Polizei Stuttgart erweist sich allerdings als Sackgasse: Viele Fragen werden damit beantwortet, dass man zum aktuellen Zeitpunkt keine Antworten geben könne.
Eine Häufung von Messerdelikten ist erkennbar
Epoch Times erfährt von der Stuttgarter Polizei, dass für 2024 gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung der Messerangriffe erkennbar sei, aber auch hier könnten noch keine Zahlen genannt werden. Die Frage, ob denn intern ermittelt werde, wer den Medien die umfangreiche Strafakte des Täters beziehungsweise der Familie des Täters zugespielt haben könnte, kann ebenfalls nicht beantwortet werden.
Eine Zeitung hatte zunächst berichtet, dass der syrische Jugendliche aus Stuttgart bereits 34 Straftaten auf seinem Konto verbucht habe. Einem weiteren Medienbericht zufolge haben acht seiner Geschwister und der Vater der Familie ebenfalls umfangreiche Strafakten. Die Zahl der verfolgten Delikte stieg damit auf 110 Straftaten.
Verschiedene Medien haben die Familie zwischenzeitlich der Clan-Kriminalität zugeordnet. Ordnet man die Clan-Kriminalität der organisierten Kriminalität (OK) zu, dann ergibt sich laut Bundeslagebild 2022 (das Lagebild für 2023 erscheint voraussichtlich im Oktober 2024) des BKA folgendes Bild:
Gegen 639 OK-Gruppierungen wurde 2022 ermittelt. Als Tatverdächtige sind 7.256 Personen aktenkundig. Der Schaden wird vom BKA auf 1,3 Milliarden Euro beziffert, und die kriminellen Erträge sollen bei 1,1 Milliarden Euro liegen. 228 Millionen Euro wurden, wie es im Bericht heißt, einer vorläufigen Vermögenssicherung zugeführt.
Bundeslagebericht „Organisierte Kriminalität“
Zudem wurden 381 Schusswaffen festgestellt, ebenso wie eine grundsätzlich „zunehmende Gewaltbereitschaft“ und ein wachsendes „hohes Bedrohungspo tenzial“.
Im Bundeslagebericht „Organisierte Kriminalität 2018“ unterschied das Bundeskriminalamt erstmals zwischen „Clan-Kriminalität“ und anderen Formen des organisierten Verbrechens. Das BKA definierte Clan-Kriminalität wie folgt:
• Eine starke Ausrichtung auf die zumeist patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur
• Eine mangelnde Integrationsbereitschaft mit Aspekten einer räumlichen Konzentration
• Das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen
• Die Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotenziale
Mitte August 2023 erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Diskussionspapier, sie beabsichtige, das Ausländergesetz insoweit zu ändern, dass Angehörige krimineller Clans in Zukunft auch dann abgeschoben werden können, „wenn sie noch nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind“.Bezogen auf die Familie des 17-jährigen Syrers kann das bedeuten, dass auch die einzige bisher nicht straffällig gewordene Schwester der elf Geschwister ebenfalls bei Einstufung der Familie als „krimineller Clan“ Kandidatin für eine Abschiebung wäre.
Weitere Straftaten in Stuttgart
Wer sich das Presseportal der Polizei Stuttgart insgesamt anschaut, der findet weitere vergleichbare Fälle von kriminellen Ausländern, wie den mutmaßlichen Messerangriff des eingangs beschriebenen 17-jährigen Syrers. So wurden am 2. August zwei marokkanische Tatverdächtige im Alter von 21 und 28 Jahren wegen schweren Raubes festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.
Erst Ende Februar dieses Jahres hatte der baden-württembergische Innenmi nister Thomas Strobl (CDU) in einer Pressekonferenz weitere polizeiliche Maßnahmen gegen Gruppenkriminalität im Großraum Stuttgart vorgestellt. Damals sagte der Minister unter anderem:
„Seit Juli 2022 gibt es im Großraum Stuttgart immer wieder Auseinandersetzungen von zwei rivalisierenden, kriminellen Gruppen. Diese Konflikte mündeten in Gewaltdelikten, zum Teil auch in Schussabgaben.“
Tiefpunkt dieser Auseinandersetzungen sei, so Strobl, ohne Zweifel der Wurf einer Handgranate bei einer Trauerfeier in Altbach gewesen. Die Landesregierung, so der Minister, nehme die Sorgen der Menschen ernst. Thomas Strobl versprach damals, diese kriminellen Auseinandersetzungen hartnäckig und konsequent zu bekämpfen:
„Wir haben hier einen langen Atem und wir geben auch keinen Millimeter nach.“
Überwiegend junge Männer
Auch zu denen von ihm ins Auge gefassten Tätergruppen äußerte sich Strobl. Es handle sich überwiegend um junge Männer, die den Strafverfolgungsbehörden bereits einschlägig bekannt seien, zum Teil aus zurückliegenden Ermittlungsverfahren gegen die organisierte Kriminalität.
„Einige von ihnen haben einen Migrationshintergrund, im Kern der Gruppen finden sich zudem mehrere Personen kurdischer Volkszugehörigkeit“, so der Innenminister im Februar 2024.
Als Ursachen der Gewalteskalation identifiziert Strobl unter anderem auch territoriale Machtansprüche. Darüber hinaus sollen sich die Gruppenmitglieder stark mit dem Motto „Crime als Lifestyle“ identifizieren, das sich etwa auch im Gangster-Rap wiederfinde. „In diesem Sinne teilen die Mitglieder der Gruppen auch eigene subkulturelle Werte und erkennen Recht und Gesetz nicht an“, so Thomas Strobl.
DPolG-Chef Wendt kann sich aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorstellen
Auch Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), äußerte sich in einem ausführlichen Interview gegenüber Epoch Times zum Fall des 17-jährigen Syrers und der hohen Zahl an Straftaten auch aus dem Familienumfeld. Wendt sprach hier aber nicht explizit von Clan-Kriminalität, sondern erinnerte an den Begriff „Intensivtäter“, den man bei einer bestimmten Anzahl von Delikten verwende.
Für Wendt gibt es einen „signifikanten“ Zusam menhang zwischen dem Tragen von Messern und Zuwanderung: „Wir sehen, dass junge Männer, die Migrationshintergrund haben, bei Delikten dieser Art weit überrepräsentiert sind.“
Der 67-jährige Gewerkschaftsvorsitzende schlä gt vor, Rechtsverstöße wie Messergewalt mit „der vollen Härte des Gesetzes“ zu ahnden. Und dazu zählt für Wendt nicht nur eine Strafe irgendeiner Art, „sondern zwingend auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen“.
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