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Änderungen am europäischen Strommarkt

EU: Verbraucher besser vor ausufernden Strompreisen schützen

Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich am frühen Morgen in Straßburg auf eine Reform des europäischen Strommarkts. Neben dem Merit-Order-Prinzip werden Contracts for Difference eingeführt.

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Der politisch gewollte hohe Strompreis wirkt sich zusehend auf die Industrie und Verbraucher auf.

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Die EU-Staaten und das EU-Parlament haben sich auf eine Reform des gemeinsamen Strommarktes geeinigt. Das gab Spaniens Energieministerin Teresa Ribera, deren Land derzeit den EU-Vorsitz innehat, am früheren Donnerstagmorgen nach nächtlichen Verhandlungen bekannt.
Die Einigung sieht demnach unter anderem vor, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden soll, ausschließlich den Kauf von Strom aus neuen erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen, sofern die Bedingungen dies zulassen und im Einklang mit den Dekarbonisierungsplänen der Mitgliedstaaten stehen.
Die Vereinbarung werde es erlauben, die Märkte „langfristig zu stabilisieren“ und den Einsatz erneuerbarer Energien anstelle von fossiler Energien zu beschleunigen, erklärte Ribera.
Die Energieminister der Europäischen Union hatten sich im Oktober auf ein Reformprojekt geeinigt. Das Vorhaben soll neben einem Ausbau erneuerbarer Energien auch Verbrauchern günstigen Strompreise bieten. Streit gab es bei den Verhandlungen unter anderem über mögliche Subventionen für bestehende Atomkraftwerke.
Der Kompromiss muss vom EU-Parlament und den Ländern noch formell bestätigt werden.

Kernelement der Reformvorschläge

Basis für die nun gefundene Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Frühjahr. Dieser sieht vor, Privatleuten ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen zu geben.
Ein zentrales Element sind neue Differenzverträge (Contracts for Difference; CfDs), mit denen Stromerzeugern bei Investitionen ein Mindestpreis für Strom garantiert wird. Gelten sollen diese für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen, die auf Windenergie, Solarenergie, geothermischer Energie, Wasserkraft ohne Stausee und Kernenergie basieren. Vor allem über Subventionen für bestehende Atomkraftwerke war in den Verhandlungen heftig gestritten worden.
Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.

Kritik an der Einigung

Grundsätzlich wird der Strommarkt in der EU auch weiter nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip funktionieren. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke.
Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk – oft Gaskraftwerke.  (afp/dpa/red)

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