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Giffey: "Notfall-Kinderzuschlag” ist rasche Hilfe für Familien in Finanzschwierigkeiten

Der "Notfall-Kinderzuschlag" unterstützt Familien mit kleinen Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld.

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Franziska Giffey (SPD), Familienministerin der Bundesregierung. Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht in dem am Mittwoch gestarteten “Notfall-Kinderzuschlag” (KiZ) eine Möglichkeit für rasche Hilfe für Familien, die durch die Corona-Krise in finanzielle Notlage geraten sind.
“Viele Familien haben plötzlich von heute auf morgen nur noch ein kleines Einkommen”, sagte Giffey am Mittwoch in Berlin. Sie bräuchten dringend staatliche Unterstützung für sich und ihre Kinder.
Ausschlaggebend für die Prüfung, ob der “Notfall-KiZ” bewilligt wird, ist für Anträge ab dem 1. April das Einkommen der Eltern im vorangegangenen Monat – nicht wie sonst der Durchschnitt der vorangegangenen sechs Monate.
Für Anträge im April ist also das Einkommen von März relevant; für Anträge im Mai das Einkommen von April. Beim “Notfall-KiZ” müssen Eltern zudem keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben.
“Neben dem Kurzarbeitergeld und den Lohnfortzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, schaffen wir mit den Anpassungen des Kinderzuschlags einen zusätzlichen Schutzschild für Familien mit kleinen Einkommen vor den Corona-Folgen”, sagte Giffey. Sie rechnet mit rund zwei Millionen Anspruchsberechtigten.

Bis zu 185 Euro pro Kind zusätzlich

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ein Einkommen von etwa 1400 bis etwa 2400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten.
Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige und Eltern, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.
In welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von der individuellen Situation ab – etwa dem Einkommen, der Anzahl der Kinder, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder.
Giffey wies zugleich Forderungen zurück, wegen der Corona-Pandemie den Hartz-IV-Regelsatz für Familien mit Kindern anzuheben. Eine solche Erhöhung solle es nicht geben, sagte sie.
Allerdings sprach sie sich dafür aus, einen Ersatz für das warme Mittagessen zu schaffen, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien zustehe – und dass es wegen der Corona-Krise und der Schul- und Kitaschließungen derzeit nicht gibt. Das zuständige Bundesarbeitsministerium suche hier nach einer Lösung. (afp)

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