Grundrechte
Hans-Jürgen Papier: „Eine Impfpflicht wäre ein schwerwiegender Eingriff”
Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier kritisiert Versäumnisse der Politik in der Coronakrise. Das Ende der epidemischen Lage betrachtet er als Fortschritt, die Impfpflicht als Fehler. Angesichts der an diesem Donnerstag beschlossenen Impfpflicht für Pflegeberufe erhält diese Einschätzung eine besondere Brisanz.

Hans-Jürgen Papier.
Foto: Boris Roessler/dpa/dpa
Hans-Jürgen Papier mischt sich immer wieder in gesellschaftliche Debatten ein, seine Stimme hat Gewicht. In seinem im September erschienenen Buch „Freiheit in Gefahr – Warum unsere Freiheitsrechte bedroht sind und wie wir sie schützen können“, warnt der Jurist vor einer weiteren Aushöhlung fundamentaler Grundrechte.
Sein Credo: „Auch und gerade in Krisenzeiten darf die Freiheit nicht aufs Spiel gesetzt werden.“ Der Staat habe fundamentale Grundrechte in einem „bislang einmaligen Ausmaß weitgehend außer Kraft“ gesetzt.
Nun legt er in einem Interview mit dem Handelsblatt nach. „In der Debatte um die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen werden viele Bürger den Ausdruck von Hilflosigkeit und Kopflosigkeit erkennen. Ungeachtet der Frage, ob solch eine gesetzliche Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig und überhaupt umsetzbar wäre, wird doch jeder sehen, dass eine berufsspezifische Impfpflicht die vierte Welle nicht mehr wird aufhalten oder gar beenden können.“ Papier befürchtet einen weiteren erheblichen Vertrauensverlust im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit des Staates, der genau am Erscheinungstag des Interviews die Impfpflicht für Pflegeberufe verfügte.
„Geradezu freibriefartige Ermächtigungen im Gesetz“
Lobende Worte findet er für den Corona-Plan der mutmaßlichen nächsten Regierungskoalition, der an diesem Donnerstag beschlossen wurde.
Er hält für richtig, dass das unmittelbar demokratisch legitimierte Parlament selbst in stärkerem Maße das Heft in die Hand nehme: „Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch SPD, Grüne und FDP werden die Ermächtigungen zu Grundrechtseingriffen präziser und vor allem limitierter ausgestaltet.“
Die neue Koalition wolle offensichtlich die bisher festzustellende Vernachlässigung des Parlamentsvorbehalts abstellen. Dies sei zu begrüßen, weil Entscheidungen über wesentliche Grundrechtsbeschränkungen eine parlamentarische Zustimmung benötigten.
Dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite ausläuft, bereitet ihm wenig Kopfzerbrechen. Es sei wichtig, dass die „geradezu freibriefartigen Ermächtigungen im Gesetz nicht mehr vorgesehen sind“. Es komme darauf an, welche spezifischen Eingriffe nun vom Gesetz zugelassen würden. „Bislang gab es im Infektionsschutzgesetz einen nahezu unbegrenzten Katalog von Maßnahmen“, so Papier gegenüber dem Handelsblatt, „dass dies nun eingeschränkt wird, ist richtig.“
Verbindliche 2G-Regel grundsätzlich zulässig
Eine Impfpflicht wäre laut dem früheren Verfassungshüter ein „schwerwiegender Eingriff“. Grundsätzlich könne zwar in das Grundrecht auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit auf gesetzlicher Basis eingegriffen werden. Doch dies bedürfe einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Dafür wäre laut Papier beispielsweise zu klären, wie viele Menschen überhaupt in den Bereichen bisher nicht geimpft sind, für die eine Impfpflicht diskutiert wird. Und es wäre zu prüfen, ob mit der Impfung des Personals überhaupt die Ansteckungsgefahr minimiert oder gar ausgeschlossen würde.
„Es geht ja darum, einen beachtlichen Schutz anderer zu erreichen, insbesondere der Pflegebedürftigen oder der Kinder“, so Papier, „wenn das nicht oder nicht hinreichend gesichert ist, trotz Impfung, dann hätte ich starke Bedenken.“
Einige juristische Laien und Impfskeptiker dürfte überraschen, dass eine unterschiedliche Behandlung von vollständig geimpften und genesenen Personen einerseits und Ungeimpften andererseits für Papier auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken stößt. Sie sei vielmehr Ausdruck einer verhältnismäßigen Reaktion des Staates auf unterschiedliche Gefährdungslagen. Eine verbindliche 2G-Regel hält der 78 Jahre alte Verfassungsexperte in der gegenwärtigen Lage grundsätzlich für zulässig.
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