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Wo will die Regierung sparen?

CDU-Haushaltsexperte Braun warnt vor „gigantischen Rechtsrisiken“ im Haushalt 2025

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat große rechtliche Bedenken zum Bundeshaushalt 2025. Umstritten ist unter anderem die Finanzierung der Krankenhausreform von Karl Lauterbach und die Finanzierung der Bahn mit neuen Darlehen.

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Helge Braun ist Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzender des Haushaltsausschusses.

Foto: Michael Kappeler/dpa-pool/dpa/dpa

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Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestags, Helge Braun (CDU), warnt vor „gigantischen Rechtsrisiken“ im Bundeshaushalt 2025.
Der Ausschuss habe gegenüber dem Budget-Entwurf der Ampel-Koalition für 2025 „schon jetzt große politische Bedenken – aber vor allem auch rechtliche“, sagte Braun dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Braun verwies dabei insbesondere auf die geplanten Darlehen für die Deutsche Bahn und die Finanzierung der Krankenhausreform.
Braun verwies auf eine öffentliche Anhörung des Ausschusses am kommenden Montag.  Am 23. September werde man „mit Rechtsexperten zunächst mal die offenen Risiken erörtern, dann sehen wir weiter“, so Braun.
„Wichtig ist mir, dass die Regierung jetzt endlich Vorschläge macht, wo sie sparen will. Die großen Zahlen müssen am Anfang stimmen, nicht erst am Ende. Man kann keine Torte verzieren, die noch nicht mal steht.”

Bundesrechnungshof sieht Lücken von 47 Milliarden Euro

Wenn in den nächsten Wochen Zweifel aufkämen, „ob das Gesamtkonstrukt überhaupt haltbar ist, müsste auch die Frage gestellt werden, ob die Ampel überhaupt noch die Kraft aufbringen kann, einen neuen, gesunden Haushalt zu liefern“, warnte Braun. „Die akuten Baustellen sind jedenfalls extrem vielfältig.”
Die Zahl der Rechtsrisiken sei im aktuellen Haushaltsentwurf „wirklich gigantisch“, sagte Braun, der nicht ausschließen wollte, dass noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden müsste.
Unter anderem die fragwürdige Finanzierung der Bahn mit neuen Darlehen und die angestrebte Krankenhausreform von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereitet dem Ausschussvorsitzenden Kopfzerbrechen. „Ob diese Zweckentfremdung juristisch überhaupt haltbar ist, muss sich erst zeigen.”
Die Regierung hatte nach langem Streit zuletzt einen Entwurf vorgelegt, der noch immer eine Deckungslücke von 12,5 Milliarden Euro aufweist. Der Bundesrechnungshof kam bei eigenen Analysen sogar auf 47 Milliarden.
(dts/red)

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