Logo Epoch Times

In Düsseldorf gehen die Lichter aus - gegen Demo von "Dügida”

top-article-image

In Düsseldorf sollen heute einige Lichter ausgehen Foto: Andreas Rentz / Getty Images

Foto: Andreas Rentz / Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel meldet sich erneut zu Wort, nachdem er seinen Aufruf als „Amtsperson zur Teilnahme an einer Demo gegen den Umzug der "Dügida", der Nachfolge-Veranstaltung der "Pegida", zurückgezogen hatte. Eine Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte seinen Aufruf am Freitag untersagt.
„Ich freue mich über jede Düsseldorferin und jeden Düsseldorfer, die ich heute Abend auf der Demonstration des Düsseldorfer Appells treffen werde." Dies ist die Formulierung, die heute von ihm auf der Webseite der Landeshauptstadt von NRW erschien. Eine Entscheidung  auf seine geplante Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht liegt noch nicht vor.
„In Düsseldorf wird am Montagabend ab 18.25 Uhr das Licht dunkel sein – so zum Beispiel am Rheinturm, Tonhalle, Vodafone-Campus, dem Ergo-Gebäude, QVC im Hafen und dem Riesenrad von Oscar Bruch am Burgplatz.“
Mit dieser etwas merkwürdigen Formulierung – "das Licht wird dunkel sein" – wirbt auf der Webseite der Landeshauptstadt von NRW ein Zusammenschluss von mehr als 20 Partnern aus Kulturinstitutionen und Sportvereinen um Teilnahme an der "Demonstration des Düsseldorfer Appells".  Unter dem Motto "Düsseldorfer Kultur und Sport für Humanität – Respekt – Vielfalt" wollen sie sich gegen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit stellen und solidarisieren sich mit dem Düsseldorfer Appell.
Offiziell gehört die Organisatorin der attackierten "Dügida"-Demo, Melanie Dittmer, nicht zum Pegida Team, und die Dügida wird von den Dresdener Organisatoren auch nicht anerkannt als Teil der Bewegung.
Die generelle Frage jedoch, ob die politische Einmischung durch Lichtsignale von öffentlichen Einrichtungen – für oder gegen verfassungskonforme Meinungsäußerungen auf genehmigten Demonstrationen von Bürgern – überhaupt zulässig ist, hat offensichtlich noch niemand vor Gericht gebracht. (rls)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.