Anpassung an Lohnentwicklung
Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich - Kabinett beschließt Verordnung
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen werden im kommenden Jahr steigen.

Das Arbeitsministerium hofft, dass die Verordnung zur Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungsbeiträge nächste Woche vom Kabinett beschlossen wird. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa
Foto: Jens Büttner/dpa
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im kommenden Jahr deutlich. Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Damit werden mehr Einkünfte als bislang beitragspflichtig.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze demnach von derzeit 5.175 Euro monatlichem Bruttogehalt auf 5.512,50 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich von 7.550 Euro in West- und 7.450 Euro in Ostdeutschland auf dann einheitlich 8.050 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, weil auch die Bruttolöhne im vergangenen Jahr geklettert sind – um 6,44 Prozent bundesweit. Die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung werden turnusgemäß aufgrund der Lohnentwicklung angepasst.
Mit dem Anstieg soll gewährleistet werden, dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. (afp)
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