Beschluss der Kultusminister
Keine Corona-Nachteile für Abschlussjahrgänge

Abiturprüfung am Paul-Natorp-Gymnasium in Berlin im April 2020. Symbolbild.
Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Auch in diesem Jahr sollen Schüler der Abschlussjahrgänge keine Nachteile durch die Corona-Pandemie haben. Die Abschlüsse und Abschlussprüfungen seien denen früherer und späterer Jahrgänge gleichwertig und würden gegenseitig anerkannt, heißt es in einem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK).
Den Ländern stehe auch in diesem Jahr eine Reihe von Möglichkeiten offen, Schüler zu unterstützen, ohne das Anspruchsniveau abzusenken, erklärten die Kultusminister der Länder. Dazu zählten eine Verschiebung von Prüfungsterminen sowie eine Reduzierung der Anzahl von Klassenarbeiten und Klausuren, um mehr Lernzeit zu gewinnen. Auch könnten eine höhere Zahl von Prüfungsaufgaben zur Auswahl gestellt und die Bearbeitungszeit verlängert werden.
Sollten Schulen geschlossen sein, sind zudem mündliche Prüfungen “im Ausnahmefall” auch als Videokonferenz möglich, “wenn sie aus Gründen des Infektionsgeschehens nicht in einem realen Prüfungsraum durchgeführt werden können”. Das muss aber durch die jeweiligen Landesregelungen gedeckt sein.
Es sei davon auszugehen, dass die Abiturprüfungen sowie die Abschlussprüfungen der beruflichen Schulen unter Beachtung der Hygieneregelungen “wie geplant stattfinden werden”. In Rheinland-Pfalz laufen die schriftlichen Abiturprüfungen bereits.
Bereits in den beiden Vorjahren hatten die Kultusminister in Beschlüssen bekräftigt, dass den Schülern der Abschlussjahrgänge wegen der Pandemie keine Nachteile entstehen dürften. (afp/dl)
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