
Kramp-Karrenbauer, die COVID-Impfpflicht und ein Soldat in Haft – Teil 1
Eine Minderheit von Soldaten ließ sich nach Einführung der COVID-19-Duldungspflicht bei der Bundeswehr nicht mit den COVID-Impfstoffen spritzen. Mit einem dieser „unehrenhaft“ entlassenen Soldaten und seinem Verteidiger sprach Epoch Times über die Hintergründe.

Der erste Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelte über einen Antrag des Soldaten Lars M. gegen die Verpflichtung zur Duldung der COVID-19-Impfung.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Während die allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag scheiterte, waren Soldaten der Bundeswehr von November 2021 bis Mai 2024 verpflichtet, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen.

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).
Foto: John Macdougall/AFP via Getty Images
Doch es gab auch eine kleine Gruppe Soldaten, die bis zuletzt die COVID-Impfung verweigerten.
Dies geschah zumeist aus gesundheitlichen Bedenken. Die Soldaten bemängelten die kurze Entwicklungszeit für die teilweise experimentellen Impfstoffe und die Notfallzulassung.
Gericht verurteilt Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung
Denn er war den Befehlen seiner Vorgesetzten, sich im Sanitätszentrum gegen COVID-19 impfen zu lassen, nicht nachgekommen, so sein Anwalt Edgar Siemund.
Die Antwort aus Karlsruhe auf die 60-seitige Beschwerde, so Siemund, sei kurz ausgefallen: Die Beschwerde werde nicht zur Entscheidung angenommen und die Entscheidung sei unanfechtbar.

Sven Lausen (l.) und Edgar Siemund, die Anwälte von Lars M., im Bundesverwaltungsgericht Leipzig.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Oberstabsbootsmann vor dem Bundesverwaltungsgericht
Siemund betreut mehrere Soldaten als Verteidiger. Er gehört auch zum Dreiergespann an Anwälten, die den Oberstabsbootsmann Lars M. am 29. Mai bei der öffentlichen Sitzung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig vertraten. Der Berufssoldat Lars M. verweigerte, genau wie Reiners, die Corona-Impfung.
Das Beschwerdeverfahren vor dem BVerwG im Fall des Oberstabsbootsmanns läuft weiter. Denn das Anwaltsteam wollte mit dem Verfahren die Rechtswidrigkeit der Entscheidung der damaligen Verteidigungsministerin feststellen lassen, die COVID-Impfung verpflichtend für die Soldaten zu machen. Zudem sieht die Verteidigung ein Rehabilitations- und ein Entschädigungsinteresse bei ihrem Mandanten.
Der Anwalt teilte der Epoch Times mit, es bestehe die Gefahr, dass die Duldungspflicht durch das Verteidigungsministerium wieder eingeführt werde, da es nur eine Herabstufung und keine Abschaffung gegeben habe.
Nürnberger Kodex
Für Siemund ist die COVID-19-Impfpflicht sowohl rechtswidrig als auch verfassungswidrig.
Rechtswidrig sei sie, weil sie den Soldaten verpflichte, sich einer „experimentellen Gentherapie“ zu unterziehen, die einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex darstelle, so der Anwalt aus dem bayerischen Mühldorf am Inn.
Der Kodex besteht aus zehn medizinethischen Grundsätzen, die das amerikanische Militärgericht in Nürnberg am 20. August 1947 im Rahmen eines Urteils gegen hochrangige Mediziner und Gesundheitsbeamte wegen des Vorwurfs der Euthanasie und Menschenversuche während der Zeit des Nationalsozialismus aussprach.
Ziel der Richter war es, zu verhindern, dass zukünftig ähnliche Verbrechen im Namen der medizinischen Forschung wie zur Zeit des Dritten Reiches stattfinden.

Der Gerichtssaal während der Nürnberger Prozesse, um 1945.
Foto: Fotosearch/Getty Images
Der Kodex besagt unter anderem, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist, „unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Nötigung, Übervorteilung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges.“
Und dass die Versuchsperson das betreffende Forschungsgebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine „verständige und informierte Entscheidung“ treffen zu können.
Anwalt hält COVID-Duldungspflicht für verfassungswidrig
Siemund hält die COVID-19-Impfpflicht für Soldaten auch verfassungswidrig, weil sie gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoße. Dieser besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
„All das wurde überhaupt nicht propagiert, sondern stattdessen hieß es ‘Impfen, Impfen, Impfen’ mit einem experimentellen Genpräparat – das war die Ansage.“
Eingriff irreversibel
„Diese Sicherheit konnte der Dienstherr zu keinem Zeitpunkt haben“, erklärte Siemund.
Im Soldatengesetz heißt es unter Paragraf 17a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte:
„(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
- der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
- der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit […] wird insoweit eingeschränkt. […]
(4) […] Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“
Anwalt hält Befehl zur Impfung für rechtswidrig
Jedoch hätte nur der Disziplinarvorgesetzte – etwa der Kompaniechef – befehlen dürfen, dass sich der Soldat im Sanitätszentrum zwecks eines ärztlichen Termins zum Erhalt der COVID-19-Impfung vorzustellen habe, so Siemund.
Ab dort gelte dann ein geschütztes Arzt-Patienten-Verhältnis, in das der Disziplinarvorgesetzte mit Befehlen nicht eingreifen dürfe.

Neue Rekruten der Bundeswehr legen ihren Diensteid ab.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Anwalt: Das Wort „Befehl“ wird nicht erwähnt
Unter Ziffer 209 heißt es: „Impfungen und Maßnahmen zur Chemoprophylaxe werden nicht unter körperlichem Zwang vorgenommen.“ Das Wort „Befehl“ taucht auch in den weiteren Ausführungen zu den Impfungen nicht auf. Unter Ziffer 701 ist lediglich von einer „veranlassten Impf- und Prophylaxemaßnahmen“ die Rede.

Eine Auffrischimpfung gegen COVID-19.
Foto: Marijan Murat/dpa
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