Länder stoppen vorerst Grundgesetzänderung für Digitalpakt
Die geplante Grundgesetzänderung für den Digitalpakt Schule wird wohl vorerst nicht umgesetzt werden.

Die für den Digitalpakt in Aussicht gestellten fünf Milliarden Euro sollen in die Ausstattung aller 40 000 Schulen in Deutschland mit digitalen Endgeräten, ihre Vernetzung, WLAN-Verbindungen und sichere Cloud-Lösungen fließen.
Foto: Marc Tirl/dpa
Im Streit um eine Grundgesetzänderung zugunsten des Digitalpakts Schule rufen die Ministerpräsidenten der Länder den Vermittlungsauschuss an.
Das hätten die Regierungschefs der 16 Bundesländer “einmütig entschieden”, sagte der Erste Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher (SPD), am Mittwoch nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Der Bundestag hatte die Grundgesetzänderung am Donnerstag beschlossen, die dem Bund eine Mitfinanzierung des Digitalpakts für eine bessere IT-Ausstattung von Schulen ermöglichen soll.
Grundsätzlich werde der Digitalpakt nicht in Frage gestellt, sagte der saarländische Regierungschef Tobias Hans (CDU), Sprecher der unionsgeführten Länder. Allerdings könne er “in dieser Form” nicht mitgetragen werden.
Zuvor hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sein Nein zu der geplanten Grundgesetzänderung bekräftigt. Im ZDF-“Morgenmagazin” sprach er dem Bund die Kompetenz ab, den Digitalpakt zu gestalten. Der Bund “soll uns das Geld geben”, aber “er darf uns da nicht hereinreden”, fügte Kretschmann hinzu.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erwartet trotzdem eine schnelle Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsverfahren. “Am Ende wird es die Grundgesetzänderung geben”, sagte Scholz der “Bild”-Zeitung. “Und das Geld wird kommen. Das wird sich nicht lange hinziehen.” (afp)
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