Corona-Krise
Leak aus dem Innenministerium: Sorge vor Polizei-Whistleblowern in NRW wächst

Symbolbild.
Foto: Istockphoto/YakobchukOlena
Einem geleakten Papier des Innenministeriums in NRW zufolge warnt der Staatsschutz vor möglichen zukünftigen Whistleblowern innerhalb der Polizei. Das Schreiben erging am 20. Januar an alle Polizeidienststellen des Landes und die Polizeiakademie HSPV und soll insbesondere auch an die Extremismus-Beauftragten in den jeweiligen Behörden übermittelt werden.
Der Verfasser des Papiers befürchtet, dass Polizisten aus NRW Beiträge des Vereins „Polizisten für Aufklärung e.V.“ liken oder sogar Mitglied im Verein werden könnten, berichtet der Verein „Mutigmacher e.V.“, der das Schriftstück der Öffentlichkeit nach Erhalt zugänglich machte.
In dem Schreiben vom Innenministerium heißt es, dass der Verein „Polizisten für Aufklärung e.V.“ die “Positionen von Corona-Leugnern und Querdenkern vertritt”. Zudem sieht er “die verfassungsmäßige Ordnung für gefährdet bzw. als außer Kraft gesetzt” an. Er sei mit verschiedenen Zweigen der Querdenker-Bewegung vernetzt und habe Bezüge zur AfD.
Außerdem arbeite er eng mit anderen Vereinen zusammen, wie „Anwälte für Aufklärung“, „Klagepaten“ oder eben auch „Mutigmacher e.V.“, der das Schreiben veröffentlichte.
Der Verein kommentiert auf seiner Website: Es ist schon spannend, wie ein Verein, „welcher sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und deren Grundrechte einsetzt“ (siehe Homepage des Vereins), in dem Schreiben des NRW-Innenministeriums dargestellt wird.
„Mutigmacher“ versucht nach eigenen Angaben „Wahrheit und Wahrhaftigkeit“ in der Gesellschaft zu fördern. Der eingetragene Verein wendet sich dabei an Menschen, die „bisher unbekannte Fakten mit hoher gesellschaftlicher Relevanz aufdecken“ wollen, sich aber noch nicht trauen – und bietet ihnen juristische und psychologische Beratung an.
Im Notfall könne auch bei finanziellen Nöten geholfen werden, heißt es weiter auf der Website, die durch das „Aufdecken von Missständen“ entstehen können. Bei Verlust des Arbeitsplatzes wird eine Jobvermittlung angeboten, ebenso wie Hilfe bei der Wohnungssuche.
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