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Bisher 327 Unterstützer im Bundestag

Legalisierung von Abtreibungen: Union sieht keinen Spielraum vor Neuwahlen

SPD und Grüne wollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche legalisieren und drängen auf eine Entscheidung noch vor der Bundestagswahl. Eine klare Mehrheit ist jedoch nicht in Sicht.

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Die Unionsfraktion lehnt die Neuregelung des Abtreibungsrechts vor der Bundestagswahl entschieden ab. Als „unverantwortlich“ kritisierte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) den Vorstoß einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten, den Strafrechtsparagraphen 218 zum Schwangerschaftsabbruch noch vor der Neuwahl des Bundestags abzuschaffen.
Mit dem Gesetz sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche legalisiert werden. Ein solcher Beschluss kurz vor Ende der Legislaturperiode ermögliche „keine seriöse Beratung“ und gefährde den gesellschaftlichen Konsens, der aktuell bei der rechtlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch herrsche.

Antrag könnte im Rechtsausschuss stecken bleiben

Frei wies darauf hin, dass ein möglicher Gesetzesbeschuss nach der ersten Abstimmung im Plenum zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss des Bundestags übermittelt werden müsste. Es sei außerdem offen, ob die Vorlage dann rechtzeitig vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu den finalen Abstimmungen ins Plenum rücküberwiesen werde.
Er halte es für unsicher, ob der Antrag „jemals wieder aus dem Ausschuss rauskommt“, sagte Frei. Nach der Neuwahl des Bundestags müsste das Gesetzgebungsverfahren dann wieder ganz von vorne begonnen werden.

Mehrheit im Bundestag bisher nicht in Sicht

Im Bundestag liegt ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der nach Angaben der Unterstützer bis Dienstag von 327 Abgeordneten unterzeichnet wurde. Der Bundestag hat derzeit 733 Abgeordnete. Eine erste Lesung könnte noch in dieser Woche stattfinden.
Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws bezeichnete die Unterstützung für den Gruppenantrag als „starkes Zeichen aus der Mitte des Parlaments“. Schwangerschaftsabbrüche gehörten nicht ins Strafrecht, betonte Schauws.
Die Kritik, Frauen würden dann leichtfertig Abtreibungen vornehmen lassen, wies Katharina Dröge zurück. „Jede Frau macht sich diese Entscheidung schwer und trifft sie verantwortungsvoll“, so die Grünen-Fraktionschefin.

Was bisher legal ist

Unterstützt wurde die Neuregelung ursprünglich vor allem von Abgeordneten aus SPD und Grünen.
Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll Abtreibungen ausdrücklich legalisieren. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden. Krankenkassen sollen künftig zudem die Kosten für Abtreibungen übernehmen.

Merz warnt vor Großkonflikt

CDU-Chef Friedrich Merz hatte empört auf den Gesetzesvorstoß reagiert. Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“.
Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“, warnte Merz
Unions-Parlamentsgeschäftsführer Frei bekräftigte, dass seine Fraktion nach dem Bruch der Ampel-Koalition nicht als Mehrheitsbeschafferin der rot-grünen Minderheitsregierung zur Verfügung stehe. „Von uns gibt es kein Interesse, mit der Bundesregierung in aufwändige Gesetzgebungsverfahren einzusteigen“, sagte er.

Wo die Union verhandlungsbereit ist

Eine Ausnahme sei die bereits verabredete Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts, die noch vor Weihnachten verabschiedet werden könne, sagte Frei.
Offen sei seine Fraktion auch für die gesetzliche Grundlage für die geplante Entsendung einer Bundeswehr-Brigade nach Litauen, für die Verlängerung bestehender Bundeswehrmandate und die Billigung von Rüstungsvorhaben im Haushaltsausschuss.
Den Versuch der Bundesregierung, vor der Neuwahl noch Mehrheiten im Bundestag für andere Gesetzgebungsprojekte zu finden, kritisierte Frei als „naiv und illusorisch“. Solche Projekte müssten von einem neu gewählten Bundestag vorangetrieben werden. (afp/dpa/red)

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