Schuldenabbau in EU-Ländern
Lindner gegen Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
Seit der Corona-Pandemie sind die Schuldenregeln für die EU-Länder ausgesetzt, um den Staaten milliardenschwere Hilfspakete zu ermöglichen. Jetzt werden neue Regeln erarbeitet, die in ein Gesetz münden sollen.

Finanzminister Christian Lindner bei der wöchentlichen Kabinettssitzung im Kanzleramt am 29. März.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dringt auf schärfere Regeln zum Schuldenabbau in Europa als bisher von der EU-Kommission geplant. Das geht aus einem Papier des Bundesfinanzministeriums an die Brüsseler Behörde vor, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Eine Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes könne “nicht akzeptiert werden”, hieß es dazu am Donnerstag aus Ministeriumskreisen.
Lindner schlägt in der Debatte um die Reform des Pakts verbindliche Zielmarken zum Schuldenabbau vor: Besonders hoch verschuldete Mitgliedsländer sollen dem Papier zufolge ihre Schulden um mindestens einen Prozentpunkt jährlich im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) senken. Dies würde etwa Italien oder Frankreich treffen. Bei weniger hoch verschuldeten Staaten soll der Abbau 0,5 Prozent betragen.
Haushaltsdefizite reduzieren
Um Haushaltsdefizite zu reduzieren, sollen die öffentlichen Ausgaben zudem “langsamer steigen als das mögliche Wachstum”, wie es in dem Papier weiter heißt. Lindner fordert darüber hinaus eine Revisionsklausel: Sollten die Schuldenstände der Mitgliedsländer innerhalb der nächsten vier Jahre nicht sinken, müsste der Pakt nachgeschärft werden. “Das Regelwerk darf kein zahnloser Tiger bleiben”, hieß es dazu aus dem Ministerium.
Seit der Corona-Pandemie sind die Schuldenregeln ausgesetzt, um den Staaten milliardenschwere Hilfspakete zu ermöglichen. Die EU-Kommission hatte im November erste Reformideen präsentiert, die aus Berliner Sicht allerdings unzureichend sind. Erwartet wird nun ein konkreter Gesetzesvorschlag.
Unstrittig sind die sogenannten Maastricht-Kriterien: Danach dürfen die Mitgliedsländer auch künftig höchstens ein Defizit von drei Prozent des BIP haben und eine Gesamtverschuldung von 60 Prozent. (afp/red)
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