Maskenmangel in Krankenhäusern – Arzt: “Solange wir nicht wissen, ob der Patient infiziert ist, tun wir so, als wäre er es nicht“
Inzwischen gibt es für die Bevölkerung die sogenannte „Maskenpflicht“. In deutschen Wohnzimmern wird genäht, was das Zeug hält. Mit Blümchen, Streifen oder schlicht unifarben treten die Maskenträger ihren Einkauf an. Damit sollte das aus China stammende SARS-CoV-2 doch unter Kontrolle gehalten werden können. Oder?

Ärzte nach einer Operation.
Foto: iStock
Am Anfang der Corona-Pandemie war die Sorge um das medizinische Personal groß. Beharrlich betonte das Robert Koch-Institut (RKI) gebetsmühlenartig, dass der Mund-Nasen-Schutz dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben müsse. Es wurde sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die allgemeine Bevölkerung nicht zur Gesichtsmaske als Schutzmaßnahme in der Corona-Pandemie greifen solle. Dies könnte unter anderem dem damaligen Mangel an Mund-Nasen-Schutz geschuldet sein. Innerhalb weniger Tage war der Jahresvorrat eines Lieferanten ausverkauft. Ganz Deutschland schien Gesichtsmasken zu horten.
Inzwischen hat das RKI seine Empfehlung korrigiert. In Deutschland gilt die Maskenpflicht.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle Menschen ausreichend vor Infektionen mit dem aus China stammenden SARS-CoV-2 geschützt sind. Denn nach wie vor sind die Schutzmasken in Deutschland Mangelware. Trotz inzwischen gelieferter Schutzausrüstung ist von einer Entspannung in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegediensten keine Spur.
Maskenwechsel erst, nachdem nachgewiesen ein Infizierter behandelt wurde
Einem Bericht der „Süddeutschen“ zufolge, sorgen sich viele Ärzte um ihre Gesundheit. Ein Anästhesist erklärte, dass er pro Tag lediglich einen Mund-Nasen-Schutz erhalte. Das gelte auch für FFP2-Masken, die für die Betreuung von Patienten auf der Intensivstation benötigt werden. Vor allem beim Legen des Beatmungsschlauchs sei die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion groß. Bevor die Viren in die Lungen wandern, halten sie sich in großer Zahl im Rachenraum auf.
„Ich bin angehalten, diese eine Maske den ganzen Tag zu tragen”, sagt der Anästhesist.
Wohl fühle er sich dabei nicht. Nach Angaben des Arztes, der anonym bleiben will, ist ein Maskenwechsel erst angezeigt, wenn nachweislich ein COVID-19-Patient behandelt wird. Diese Richtlinie führt zu folgendem Grundsatz:
„Solange wir nicht wissen, ob der Patient infiziert ist, tun wir so, als wäre er es nicht.“
Im Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 4. Mai zum Thema Mund-Nasen-Bedeckung heißt es:

Mitteilung Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 4. Mai 2020, Quelle.
Foto: Screenshot
Darüber hinaus weist die Behörde darauf hin: „Wechseln Sie die Mund-Nasen-Bedeckung spätestens dann, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist. Denn dann können sich zusätzliche Keime ansiedeln.“
RKI meldet 11.859 Infizierte aus medizinischen Einrichtungen
In Deutschland sind insgesamt (Stand 19.5.) 175.210 COVID-19-Fälle und 8.007 Todesfälle an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet worden. Dabei macht das RKI keine Unterschiede, ob die infizierte Person an oder mit dem SARS-CoV-2 gestorben ist. Mehrfach haben Obduktionen bestätigt, dass die Verstorbenen unter Vorerkrankungen gelitten hatten. Auch gewaltsame Todesfälle von Infizierten werden in die RKI-Statistik aufgenommen.
Unter Berücksichtigung der rund 154.600 Infizierten, die laut RKI-Schätzungen genesen sind, gibt es somit aktuell etwa 17.500 Menschen der etwa 83 Millionen Einwohner in Deutschland, die mit dem aus China stammenden Virus infiziert sind.
Im COVID-19-Lagebericht des RKI vom 18. Mai heißt es: „Da Angaben zu Betreuung, Unterbringung und Tätigkeit bei 31 Prozent der Fälle noch fehlen, sind die Anteile der Fälle mit einer Betreuung, Unterbringung oder Tätigkeit in den einzelnen Einrichtungen als Mindestangaben zu verstehen. Für die übermittelten COVID-19-Fälle aus allen genannten Einrichtungen ist jedoch unbekannt, wie hoch der Anteil derer ist, die sich auch in dieser Einrichtung angesteckt haben.“
Von 11.859 Fällen sei bekannt, dass sie in einer medizinischen Einrichtung tätig waren, beispielsweise in Krankenhäusern, ärztlichen Praxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten. 19 dieser Gemeldeten seien verstorben.
Aktuell werden in Deutschland 1.133 Infizierte intensivmedizinisch betreut, 747 Patienten davon werden beatmet. Hier eine weitere Übersicht über die COVID-19-Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen:

Auszug aus dem RKI-Lagebericht vom 18. Mai 2020, Quelle.
Foto: Screenshot RKI
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