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Keine Kapitalgarantie

Mehr Rendite, mehr Risiko: Lindner setzt auf Reform der privaten Altersvorsorge

Mit der Einführung von Altersvorsorgedepots soll die private Altersvorsorge flexibler gestaltet werden. Allerdings sind die Garantien für das eingezahlte Kapital künftig nicht mehr vollständig gewährleistet.

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In der Debatte um die Rentenpolitik setzt Finanzminister Lindner auf Aktienanlagen für die private Vorsorge. Symbolbild.

Foto: picture alliance / dpa/dpa

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Inmitten des Koalitionsstreits um die Rentenpolitik treibt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) seine Pläne für eine Reform der privaten Altersvorsorge voran. Kernstück ist laut einem Referentenentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag in Berlin vorlag, die Einführung sogenannter Altersvorsorgedepots. Diese sollen stärker „renditeorientierte“ Geldanlagen ermöglichen als bisherige Produkte der privaten Altersvorsorge wie vor allem die Riester-Rente. Vollständige Sicherheitsgarantien für das einbezahlte Kapital gibt es dann allerdings nicht mehr.
Wie bisher soll die private Altersvorsorge steuerlich gefördert werden. „An der bisherigen steuerlichen Fördersystematik, also einer steuerlichen Freistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase, wird vom Grundsatz her festgehalten“, heißt es in der Einleitung des Gesetzestextes.
Es sollen demnach weiterhin auch Produkte angeboten werden, bei denen die spätere Auszahlung zumindest des einbezahlten Kapitals garantiert wird – entweder vollständig oder zu 80 Prozent der Gesamtsumme. Bei dem Altersvorsorgedepot, das Anlagen am Aktienmarkt erleichtern soll, soll es solche Garantien aber nicht geben.
Die Höhe der staatlichen Zulagen soll von der Höhe der Eigenbeiträge abhängen, individuelle Mindestbeiträge soll es nicht mehr geben. „Altersvorsorgende mit Kindern werden durch eine beitragsproportionale Kinderzulage gefördert“, heißt es weiter. Zuschläge auf die Förderung soll es zudem für Menschen mit geringen Einkommen sowie für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger geben. Für bereits bestehende Verträge soll ein Bestandsschutz gelten. (afp/red)

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