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Übergang zu 2G-Regel

Mehrere Bundesländer schärfen Corona-Regeln für den Herbst nach

In vielen Innenräumen gelten bereits die 3G-Regel: Herein können nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zusehends werden nun Möglichkeiten eröffnet, dass daraus vor Ort auch 2G werden kann.

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Verschärfte Corona-Regeln ab Mittwoch. Symbolbild.

Foto: iStock

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Für den Herbst und Winter schärfen immer mehr Bundesländer Corona-Vorgaben nach – teils mit möglichen strengeren Zugangsregeln für Ungeimpfte.
Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene neue Messlatte zur Lagebewertung vor allem anhand der Klinikpatienten tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Diese soll die Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten.
Berücksichtigt werden sollen aber nach wie vor auch weitere Indikatoren. Die Länder sollen festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen strengere Auflagen greifen. Möglich wird zugleich, dass Kitas, Schulen und Pflegeheime Beschäftigte nach dem Impfstatus fragen.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen in der kommenden Woche über eine einheitliche Linie beim Ausgleich von Verdienstausfällen wegen Quarantäne beraten.
Bei den Impfungen sind nun zwei Drittel (66,6 Prozent) aller Menschen in Deutschland mindestens einmal geimpft. Vollständig mit der meist nötigen zweiten Spritze geimpft sind laut Robert Koch-Institut (RKI) inzwischen 51,8 Millionen Menschen oder 62,3 Prozent aller Einwohner.

2G-Modell in Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt

Neue Corona-Regeln zeichnen sich vor allem beim Zugang zu Innenräumen ab. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte an, dass die „2G-Regel“ in mehr Bereichen angewendet werden könne – etwa in Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen oder Sport. Dies bedeutet Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber nicht für negativ Getestete. Möglich ist es etwa schon in Diskotheken.
Auch Sachsen will 2G als Optionsmodell einführen. Dies soll für Restaurants, Einrichtungen oder Events von bis zu 5000 Menschen möglich sein, wenn der Veranstalter es so entscheidet, wie die Staatskanzlei mitteilte.
In Sachsen-Anhalt soll ab Dienstag ein „2G-Optionsmodell“ gelten, wie die Landesregierung mitteilte. Veranstalter können damit selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen oder ob sie weiterhin das 3G-Modell (geimpft, genesen, getestet) nutzen wollen – also auch aktuelle negative Tests akzeptieren.
Brandenburg plant ebenfalls die Einführung der „2G-Regel“. Veranstalter und Betreiber können demnach nur Geimpften, Genesenen und Kindern bis 12 Jahren Zutritt gewähren, einzelne Corona-Auflagen sollen entfallen.

Verstärkte Auflagen für 3G

In Baden-Württemberg sollen voraussichtlich an diesem Donnerstag strengere Corona-Regeln in Kraft treten, wie Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte. Damit bekommt das Land ein mehrstufiges Warnsystem, dass sich nach der Intensivbetten-Belegung richtet.
In einer ersten Stufe hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. In einem zweiten Schritt hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.
In Thüringen prüft das Gesundheitsministerium die Einführung einer 2G-Regelung für bestimmte Bereiche.
In Schleswig-Holstein will die Regierung am Mittwoch eine neue Verordnung beschließen, wonach ab 20. September Vorgaben zu Abstand und Masken für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete entfallen.
Im Fall einer Verschärfung der Corona-Lage ist generell „ein Übergang zu einer 2G-Regelung mit 3G-Option vorgesehen“ – und bei 3G würden verstärkte Auflagen gelten.
Rheinland-Pfalz hat bereits Änderungen umgesetzt und drei Warnstufen eingeführt. Für Geimpfte und Genesene sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Zahl Getesteter kommen.

„Krankenhaus-Ampel“ in Bayern

Auch in Bayern sind neue Regeln in Kraft, die auch eine „Krankenhaus-Ampel“ als Indikator umfassen. 2G sei „theoretisch möglich und nicht verboten, aber nicht vom Staat vorgeschlagen“, hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gesagt. In Nordrhein-Westfalen soll die 3G-Regel bis auf Weiteres unverändert bestehen bleiben.
In ersten Bundesländern sollen Nicht-Geimpfte bald keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Quarantäne mehr haben. Über einen bundesweit einheitlichen Umgang damit wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch kommender Woche beraten.
Dies sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz bereits vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. (dpa/dl)

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