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Corona-Pandemie

Oberverwaltungsgericht: Demonstrationsverbot in Berlin ist rechtens

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Ein leerer Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Foto: iStock

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Demonstrationsverbot in Berlin an Silvester und Neujahr endgültig für rechtens erklärt.
Die Richter lehnten am Mittwoch in einem nicht mehr anfechtbaren Beschluss einen Eilantrag ab, der sich gegen das Versammlungsverbot der Stadt wandte. Zuvor hatte bereits das Berliner Verwaltungsgericht (VG) den Antrag der Klägerin abgewiesen, die zu Silvester eine Versammlung am Brandenburger Tor abhalten wollte.

Gerichte beriefen sich auf die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen

Beide Gerichte beriefen sich bei ihrer Entscheidung auf die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen. Das Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass das Versammlungsverbot angesichts der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Corona-Toten nicht zu beanstanden sei.
Zu Silvester und an Neujahr besteht demnach eine erhöhte Gefahr für ein Zusammenkommen von zahlreichen Menschen und daraus resultierenden Neuansteckungen.
“Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Toten im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus sowie der angespannten Situation auf den Intensivstationen ist das auf zwei Tage beschränkte Verbot nicht zu beanstanden”, hieß es in einer Mitteilung des OVG unter anderem zur Begründung.
Der Berliner Senat hatte wegen der Pandemie Demonstrationen zum Jahreswechsel verboten. Der Eilantrag gegen das Verbot war nicht von den sogenannten Querdenkern gestellt worden, die ursprünglich an Silvester demonstrieren wollten. (afp/dts)

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