Vor Brandenburger Landtagswahl
OVG: RBB muss FDP nicht zu „Kandidatencheck“ einladen
Die Wahlkampfsendung „Kandidatencheck“ vor der Wahl in Brandenburg wird ohne die FDP stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass der „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (rbb) den Spitzenkandidaten der Liberalen, Zyon Braun, nicht einladen muss.

Die rbb-Zentrale in Berlin.
Foto: ASTRID VELLGUTH/AFP via Getty Images
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss den Spitzenkandidaten der FDP zur Landtagswahl am Sonntag, Zyon Braun, nicht in seine Wahlkampfsendung „Kandidatencheck“ einladen.
Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigt, wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte. Die Entscheidung ist unanfechtbar und damit endgültig.
In der rbb-Livesendung stehen sich am Dienstag die Spitzenkandidaten von SPD, AfD, CDU, Grünen, Linkspartei, Freien Wählern und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegenüber. Laut Sendungskonzept wurden nur Parteien eingeladen, die aktuell im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge über die Fünfprozenthürde kommen.
„Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, hieß es nun vom OVG. Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit des rbb gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit. Die FDP werde im Gesamtkonzept des rbb zur Vorwahlberichterstattung „angemessen berücksichtigt“.
Die FDP lag in Umfragen zuletzt regelmäßig deutlich unter fünf Prozent. Der Einzug in den Brandenburger Landtag war den Freien Demokraten zuletzt 2009 gelungen. (afp)
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