Kurswechsel Österreichs
EU-Umweltminister billigen Renaturierungsgesetz
Pläne für ein ambitioniertes neues EU-Naturschutzgesetz standen bis zuletzt auf der Kippe. Nun gibt es eine Entscheidung.

In der EU sollen mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden.
Foto: Henning Kaiser/dpa
Nach langem Streit haben sich die EU-Staaten auf das sogenannte Renaturierungsgesetz geeinigt. Die EU-Umweltminister hätten die Trilog-Vereinbarung zu dem Gesetz bestätigt, teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Montag in Luxemburg mit. Das ist der letzte Schritt, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU zu renaturieren. Unter anderem sollen dabei Moore und Flüsse in ihren Naturzustand zurückversetzt werden, zudem sollen mehr Bäume gepflanzt werden.
Gesetz in abgeschwächter Form
Während Umweltschützer, zahlreiche Wissenschaftler und Unternehmen das Gesetz befürworteten, gab es großen Widerstand vor allem von Christdemokraten und Bauernverbänden. Die Kritiker befürchten zu große Einschnitte für Landwirte und damit Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion in der EU. Um auf diese Bedenken einzugehen, war das Gesetz im Verhandlungsprozess deutlich abgeschwächt worden.
Eigentlich hatten sich die EU-Länder und das EU-Parlament schon im November auf einen Kompromiss verständigt. Diesem zufolge sollen Landwirte künftig etwa nicht verpflichtet sein, einen bestimmten Prozentsatz ihres Landes für umweltfreundliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, was Bauern befürchtet hatten. Die Annahme durch beide Co-Gesetzgeber, die EU-Staaten und das Parlament, ist in der Regel Formsache. Das EU-Parlament hatte in Straßburg dem Gesetz auch final zugestimmt. Allerdings ist eine Reihe von Ländern bislang gegen das Vorhaben.
Österreichs Kanzler erklärt Klima-Ministerin als nicht bevollmächtigt
Die Mehrheit nun kam durch einen Kurswechsel Österreichs zustande. Die Klimaschutz- und Umweltministerin der Alpenrepublik, Leonore Gewessler (Grüne), stimmte dem Gesetz zu und stellte sich damit gegen ihren konservativen Koalitionspartner, die Kanzlerpartei ÖVP. Österreichs Kanzler Karl Nehammer ist der Meinung, das Vorgehen seiner Ministerin sei rechtswidrig. Bei Zustimmung gebe es eine Nichtigkeitsklage beim EuGH, hatte er im Vorfeld angekündigt. Gewessler hatte mitgeteilt, ihre Zustimmung sei juristisch abgesichert.
Mit der Zustimmung der EU-Staaten ist das Gesetz eigentlich beschlossen. Sollten sich mit Blick auf das Vorgehen Österreichs keine juristischen Fallstricke mehr entwickeln, müsste der Rechtstext nur noch in die offiziellen EU-Amtssprachen übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Vorgaben in Kraft treten können. (dpa/dts/red)
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