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Geheimhaltungsstufe 2: Prozess gegen mutmaßlichen Bundeswehr-Spion hat begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat heute der Prozess gegen den mutmaßlichen Iran-Spion, früheren Übersetzer und landeskundlichen Berater der Bundeswehr begonnen. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Der 51-jährige Deutsch-Afghane sitzt im Saal des Oberlandesgerichts Koblenz neben seinem Anwalt Ulrich Sommer (l).

Foto: Thomas Frey/dpa/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat ein Spionageprozess gegen einen früheren Übersetzer und landeskundlichen Berater der Bundeswehr begonnen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 51-jährigen Deutsch-Afghanen zur Last, militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben. Er muss sich wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall verantworten. Der Angeklagte hatte als Zivilangestellter bei der Bundeswehr in Daun in der Eifel gearbeitet. Dort war er unter anderem in der “Auswertezentrale Elektronische Kampfführung” tätig.
Laut Anklage soll er für die Weitergabe insgesamt mehr als 60.000 Euro Honorar kassiert haben. Seit Januar 2019 sitzt er in Koblenz in Untersuchungshaft.
Angeklagt wegen mutmaßlicher Beihilfe ist auch seine Ehefrau. Die 40-Jährige befindet sich im Gegensatz zu ihrem Mann auf freiem Fuß. Sie wohnt – wie zuvor auch ihr Ehemann – in Bonn.

Höchste Sicherheitsvorkehrungen

Der Fall wird unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen verhandelt, die Sprecherin des Oberlandesgerichts spricht von der zweithöchsten von vier Geheimhaltungsstufen.
Zuschauer und Medien mussten den Verhandlungssaal vor Verlesung der Anklage verlassen. „Die Öffentlichkeit wird bis auf Weiteres wegen Gefährdung der Staatssicherheit ausgeschlossen“, sagte dazu der Vorsitzende Richter Thomas Bergmann. Nach der Verlesung durften Zuschauer und Medienvertreter in den Gerichtssaal zurückkehren. Es werden allerdings immer wieder Phasen der Geheimhaltung erwartet.

 60.000 Euro Honorar

Sowohl der Angeklagte als auch seine Frau sind in der afghanischen Hauptstadt Kabul geboren. Beide äußerten sich bislang nicht zu den Vorwürfen, sagte ihr Anwalt Ulrich Sommer. Der Jurist habe nach eigener Aussage bislang “keine direkten Beweise” für die Anklagepunkte finden können.
Landesverrat in einem besonders schweren Fall kann laut OLG-Sprecherin Petra Zimmermann mit fünf Jahren Haft bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Gericht hat vorerst 16 Verhandlungstage bis zum 31. März terminiert. Laut Zimmermann sind 23 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.
Wie die “Welt” berichtete wurde der Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Seine Frau, die ebenfalls angeklagt ist, trug eine dunkle Sonnenbrille, eine Pudelmütze und versteckte sich laut der Zeitung hinter Aktenmappen vor den Kameras. Acht Justizwachtmeister waren vor Ort im Einsatz, um die Sicherheit zu gewährleisten, die Zuschauer saßen hinter einer Glaswand. Die geheimen Akten wurden zuvor in einem Stahlcontainer in den Saal gebracht. (nh mit Textteilen von dpa)

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