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Politikerstimmen zum §28b IfSG

Ramelow zum §28b IfSG: „Das Kanzleramt hat nicht geliefert“ - Alterspräsident nennt Corona-Notbremse „Ablenkungsmanöver“

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Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramtes, und Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Kabinettssitzung am 31. März 2021 in Berlin.

Foto: Andreas Gora-Pool/Getty Images

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Lesedauer: 4 Min.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sieht die Auswirkungen der vom Bundestag beschlossenen Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes kritisch. “Wir werden das Gesetz administrieren, aber ich sehe mich nicht in der Lage, dazu auch noch zu jubeln”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben). Dass nicht schon früher tragfähige Lösungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischen Bund und Ländern gefunden worden seien, sei “letztlich an der Castingshow in der Union” zur Entscheidung über ihre Kanzlerkandidatur gescheitert.
Und: “Das Kanzleramt hat nicht geliefert.” Ramelow sagte weiter: “Für manche Branchen – wie Gastronomie, Hotellerie, Tourismus und Einzelhandel – bedeutet das Gesetz, dass sie in einen Dauerlockdown müssen.” Anfangs sei von dreiwöchigen Schließungen die Rede gewesen, jetzt gehe es in den vierten, fünften oder sechsten Monat. “Diese Branchen haben keine Perspektive. Das geht nicht.”
Der ausschlaggebende Inzidenzwert von 165 sei ein willkürlicher Kompromiss. “Das erschließt sich nicht.” Und es werde nicht genügend berücksichtigt, dass die Ansteckungsgefahr im Freien um das 20-Fache geringer sei.
Der Linken-Politiker beklagte überdies “ein soziales Ungleichgewicht zwischen Ost und West”, weil sowohl die Rücklagen der Arbeitgeber als auch die Löhne der Arbeitnehmer in Ostdeutschland vereinigungsbedingt geringer seien. Dies werde durch die staatlichen Hilfsleistungen nicht aufgefangen. Eine besondere Schieflage bestehe schließlich bei Kulturschaffenden, die aus der “Künstlersozialkasse” fielen. “Die haben ein Problem.”

Schwesig: Bundesinfektionsschutzgesetz “hält nicht, was es verspricht”

Für Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geht das vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz nicht weit genug. “Dieses Bundesgesetz hält nicht, was es verspricht”, sagte Schwesig am Donnerstag im ZDF-“Morgenmagazin”. Die Notbremse bleibe “weit” hinter den verabredeten Regeln zurück. Ihr Bundesland werde die Bundesnotbremse nicht umsetzen, “weil sie den Menschen nicht hilft”.
Dem Gesetz warf Schwesig zudem einen “schweren Konstruktionsfehler” vor. Insbesondere den Inzidenzwert von 165, ab dem Schulen schließen sollen, kritisierte die Ministerpräsidentin. “Die Zahl 165 hat bisher keiner vernünftig hergeleitet”, sagte sie. Sie entspreche auch nicht der in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) verabredeten Grenze von 150.
“Es ist besser, wenn wir streng, konsequent, schnell die Infektionszahlen runterbekommen, als dass wir uns auf hohem Niveau einpendeln”, sagte die Ministerpräsidentin. Sonst gehe es “hin und her”. “Das wird die Menschen zermürben”, sagte Schwesig. Am Donnerstag berät der Bundesrat über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.

Alterspräsident nennt Corona-Notbremse “Ablenkungsmanöver”

Der Alterspräsident des Bundestags, Hermann Otto Solms (FDP), hält Teile der “Bundesnotbremse” für verfassungswidrig. Die FDP wolle, dass das Gesetz noch “scheitert”, da man die Maßnahmen für “unnötig” halte, sagte er in der Sendung “Frühstart” von RTL und n-tv. Auch seien die Ausgangsbeschränkungen ein zu starker Einschnitt in die bürgerlichen Freiheiten.
Verfassungsrechtlich seien diese Einschnitte nur in einer “absoluten Notsituation” in Ordnung: “Die ist aber nicht gegeben”, so Solms. Weiter warf der FDP-Politiker der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz von Problemen beim Pandemie-Management ablenken zu wollen: “Mir erscheint dieses Gesetzgebungsverfahren nur ein Ablenkungsmanöver zu sein für das totale Versagen der Bundesregierung, was Impfen und Testen anbetrifft. Die Engländer und die Israelis haben es uns vorgemacht und ganz aktuell die Amerikaner, wie man so etwas macht.” Solms bewertete die Krisenbewältigung der Bundesregierung abschließend mit der “Schulnote 6”. (afp/dts)
 

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