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Rassismusvorwurf nicht haltbar: “Mohren”-Apotheken dürfen Namen behalten

Der Streit um den Namen "Mohren"-Apotheke ist beigelegt. Der Rassismusvorwurf seitens der Ausländervertretung sei zu allgemein und nicht haltbar.

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Außen-Aufhängung der Hofapotheke zum Mohren, Friedberg.

Foto: screenshot/Webseite

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Nach dem Rassismus-Vorwurf der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) hatte die Inhaberin der Mohren-Apotheke in Eschersheim das Firmen-Logo von ihrer Internetseite entfernt.

Die KAV forderte in einem Antrag die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat auf, sich dafür einzusetzen, dass rassistische Bezeichnungen und Logos aus dem Stadtbild Frankfurts verschwinden.

Der Antrag wurde von der gebürtigen Kenianerin Virginia Wangare Greiner gestellt. Sie würde die Bezeichnung „Mohr“ am liebsten verbannt sehen, heißt es in einem Bericht der „Frankfurter Neuen Presse“. Das Wort sei genauso rassistisch wie das klischeebehaftete Logo der Mohren-Apotheke.

Doch der Vorstoß scheiterte. Die „Mohren“-Apotheken in Frankfurt am Main dürfen ihren Namen behalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss im Rathaus hat am Dienstagabend den Antrag des Ausländerbeirates abgelehnt, bestätigte das Büro der Stadtverordnetenversammlung der Katholischen Nachrichtenagentur.
Über die Entscheidung des städtischen Hauptausschusses zeigte der Inhalter der “Zeil-Apotheke zum Mohren”, Alexamnder Schwartz, sich auf KNA-Anfrage “nicht überrascht”. Ansonsten lehnte er – offenkundig angefasst von der monatelangen Debatte – jede Stellungnahme ab.

Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und Grüne

Ein gemeinsamer Antrag wurde von CDU, SPD und Grüne vorgelegt – in dem zu der Frage, ob Mohr rassistisch sei oder nicht, aber keine Stellung bezogen wurde. In diesem Punkt seien die Parteien sich nicht einig gewesen, so JF.
Stattdessen bekräftigten sie die bisherige Debatte über Rassismus und Sprache und verteidigten den Ausländerbeirat. Dieser sei wegen des Antrags beleidigt und bedroht worden.
Grüne, CDU und SPD meinten, dass eine demokratische Gesellschaft in der Lage sein müsse, sachlich und ohne Ausgrenzung zu streiten.
Beschimpfungen gegenüber Beiratsmitgliedern seien „genauso wenig hinnehmbar wie ein genereller Rassismusvorwurf gegenüber den Geschäftsinhabern“. (vm)

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