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Karlsruhe: Regeln zur Bestandsdatenauskunft an Sicherheitsbehörden verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen gekippt, die Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Nutzerdaten bei Telekommunikationsunternehmen ermöglichen. Das Gericht erklärte die Vorgaben zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (L-R): Christine Langenfeld, Doris Koenig, Peter Müller, Peter M. Huber, Vorsitzender Andreas Vosskuhle, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski. Sie urteilten am 30. Juli 2019, dass die Bankenunion der EU in Karlsruhe im Einklang mit nationalem und EU-Recht stand.

Foto: ULI DECK/AFP/Getty Images

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Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen gekippt, die Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Nutzerdaten bei Telekommunikationsunternehmen ermöglichen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Vorgaben zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Die Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen würden dadurch in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. (Az. 1 BvR 1873/13 und BvR 2618/13)
Die angegriffene Regelung im Telekommunikationsgesetz bildet die Grundlage dafür, dass das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei oder der Verfassungsschutz unter anderem Daten wie Namen oder Adresse der Kunden bekommen können. Es besteht auch die Möglichkeit, die IP-Adresse von Computern oder Telefonen einem bestimmten Anschluss zuzuordnen. Die Vorgaben waren im Jahr 2013 neu geregelt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht schon eine vorherige Regelung zur Bestandsdatenauskunft teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte.
Auch die Neuregelung hielt nun der Prüfung der Verfassungsrichter nicht stand. Sie stellten zwar klar, dass Auskünfte über Bestandsdaten grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig seien. Die Regelungen müssten aber die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen. (afp)

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