Karlsruhe: Regeln zur Bestandsdatenauskunft an Sicherheitsbehörden verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen gekippt, die Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Nutzerdaten bei Telekommunikationsunternehmen ermöglichen. Das Gericht erklärte die Vorgaben zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (L-R): Christine Langenfeld, Doris Koenig, Peter Müller, Peter M. Huber, Vorsitzender Andreas Vosskuhle, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski. Sie urteilten am 30. Juli 2019, dass die Bankenunion der EU in Karlsruhe im Einklang mit nationalem und EU-Recht stand.
Foto: ULI DECK/AFP/Getty Images
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