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Besonders Berufspendler betroffen

Zu Österreich und Tschechien: Schärfere Einreiseregeln in Kraft getreten

Deutschland verschärft seine Einreiseregeln. Betroffen sind Reisende aus Tirol und aus Tschechien.

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Ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei steht an der bayerisch-tschechischen Grenze bei Schirnding.

Foto: Nicolas Armer/dpa/Archiv/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

An den Grenzen zu Tschechien und Österreich gelten seit der Nacht zu Sonntag strenge Kontrollen, um eine Ausbreitung neuer Corona-Mutanten in Deutschland zu beschränken. Deutschland führte vorübergehend stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Tschechien sowie im grenzüberschreitenden Luftverkehr aus Tschechien und Österreich ein, wie ein Sprecher der Bundespolizeidirektion erklärte.
An der deutsch-österreichischen Landesgrenze wurden demnach die bereits vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen verstärkt.
Die im Vorfeld befürchteten Staus an den Grenzübergängen blieben den Angaben zufolge vorerst aus. “Nach hiesigen Erkenntnissen kam es bis dato hierbei zu keinen nennenswerten Vorfällen oder Staubildungen”, erklärte der Sprecher.
Für Tschechien, die Slowakei und das österreichische Bundesland Tirol gelten wegen der Ausbreitung von Corona-Mutanten ab Sonntag harte Beschränkungen für die Einreise nach Deutschland. Die Bundesregierung hatte die Gebiete zuvor als “Virusvarianten-Gebiete” eingestuft. Für diese gilt ein grundsätzliches Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen.
Außerdem müssen Einreisewillige sich vorab auf das Coronavirus testen lassen. Auch gilt eine Quarantänepflicht nach der Ankunft in Deutschland. Mit Tschechien und Tirol sind erstmals direkte Nachbarregionen Deutschlands von diesen Maßnahmen betroffen.
Laut einer Verordnung des Bundesinnenministeriums dürfen aus den betroffenen Gebieten nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es für Ärzte, Kranken- und Altenpfleger sowie für Lastwagenfahrer und landwirtschaftliche Saisonkräfte.
Auch wer zur Beerdigung eines Elternteils, Ehepartners oder Kindes will, darf einreisen, genauso Väter für die Geburt ihres Kindes. Für alle Einreisenden gilt: Sie müssen einen negativen Corona-Test vorweisen und in Deutschland zunächst in Quarantäne gehen. (dpa/afp)

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