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Sperrminorität in Sachsen: AfD erwägt Prüfungsverfahren, Berger wird nicht koalieren

Die Regierungsbildung bleibt nach der Landtagswahl in Sachsen weiterhin offen. Gegen den Verlust der Sperrminorität erwägt die AfD ein Prüfungsverfahren. Mit der Unterstützung von Oberbürgermeister Berger kann die Partei nicht rechnen.

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Jörg Urban, Fraktionsvorsitzender und Parteivorsitzender der AfD in Sachsen.

Foto: Maja Hitij/Getty Images

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Die AfD hat in Sachsen aufgrund der korrigierten Anzahl an Sitzen im Landtag ihre Sperrminorität verloren. In den sozialen Netzwerken wurde darüber spekuliert, dass sie sie doch noch behalten könnte.
Auf X hieß es, dass Matthias Berger (56), der als parteiloser Freie-Wähler-Kandidat ein Direktmandat gewonnen hat, durch einen Wechsel zur AfD doch noch eine Sperrminorität für die blaue Partei erwirken könnte.
Gegenüber „Bild“ soll Berger nun erklärt haben: „Ich gehe nicht zur AfD“, berichtet das Springer-Blatt.
Er biete aber der CDU seine Zusammenarbeit an, zitiert ihn das Medium weiter. Das gelte für eine klare, bürgerlich-konservative Politik.
Den sächsischen Unionskurs der vergangenen Jahre sehe er kritisch.

AfD kündigt Prüfverfahren an

Der Landesvorstand der sächsischen AfD kündigte am Dienstag ein Prüfverfahren an, nachdem der Landeswahlleiter die Sitzzahl bei der AfD und drei weiteren Parteien korrigiert hatte, berichteten Nachrichtenagenturen. Die AfD verlor dadurch einen Sitz und kommt nun auf 40 Sitze von insgesamt 120.
„Wir wollen haargenau wissen, was genau schiefgelaufen ist“, erklärte AfD-Landes- und Fraktionschef Jörg Urban.
Demoskopen und Mathematiker befassten sich daher mit einer Prüfung. Sollten sich Unregelmäßigkeiten zeigen, will die AfD juristische Schritte einleiten.

AfD offen für Zusammenarbeit mit Berger

Die AfD zeige sich offen für einen Wechsel von Berger. „Wir sind als AfD selbstverständlich zur Zusammenarbeit mit Matthias Berger bereit“, zitiert die „Bild“ den Co-Bundeschef der AfD, Tino Chrupalla (49), auf Nachfrage zu einem möglichen Fraktionseintritt Bergers in die AfD.
Gegenüber der Epoch Times erklärt Berger am 3. September, dass er nicht sicher sei, ob er sein Mandat überhaupt annehme. Sein Wunsch war, mit anderen Kandidaten der Freien Wähler eine eigene Fraktion im Sächsischen Landtag zu bilden.
Da kein weiterer Freie-Wähler-Kandidat ein Direktmandat erlangte und die Wählervereinigung mit ihren 2,2 Prozent nicht die Fünf-Prozent-Hürde überwand, steht Berger nun allein da.
„Mit der Annahme des Mandats bin ich nicht mehr Oberbürgermeister. Ich mache das aber gern. Daher muss ich genau abwägen, was für die Stadt, für mich, die Freien Wähler das Beste ist.“ Man wollte Fraktionsstärke erreichen, um dann eine bürgerlich-konservative Regierung zu bilden, erklärte er am 2. September gegenüber „Radio Leipzig“.

Berger hält nichts von Brandmauer

Auf die Brandmauer gegen die AfD angesprochen, sagte er zu Epoch Times, er sehe sich als Brückenbauer und stehe für eine praktische, nachvollziehbare Politik. Wenn eine Idee, ein Vorschlag gut sei, dann sei er gut, egal von wem er komme, so Berger.
Freie-Wähler-Bundeschef Hubert Aiwanger (53) zeigt sich verärgert über Bergers Äußerungen. Wenn Berger das Mandat annehme und die Freien Wähler im Landtag vertreten wolle, dann müsse er die Regeln der Freien Wählern akzeptieren, zitiert „Bild“ Aiwanger.
Dazu gehöre das Kooperationsverbot mit der AfD, andernfalls drohten Sanktionen, wie das Boulevard-Blatt berichtet.
Berger zeigt sich davon unbeeindruckt: Er sei nach wie vor parteilos und kein Mitglied der Freien Wähler.
Sollte Berger, der seit 23 Jahren Oberbürgermeister in Grimma ist, das gewonnene Mandat nicht annehmen, würde der nächstplatzierte Kandidat auf der Freien-Wähler-Liste nachrücken. Das wäre der Landeschef Thomas Weidinger (62).

Sperrminorität bietet mehr parlamentarischen Einfluss

Sperrminorität bedeutet, dass eine Partei, die mehr als ein Drittel der Sitze in einem Parlament erreicht, Beschlüsse des Parlaments, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, blockieren kann.
Mit einer Sperrminorität der AfD wäre eine Änderung der sächsischen Verfassung ohne Zustimmung der Partei nicht möglich gewesen.
Auch die Wahl der sächsischen Verfassungsrichter, die Ernennung des Präsidenten des Landesrechnungshofes oder einige Landesgesetze bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Damit hätte die AfD etwa die höchsten Gerichte des Landes unter Druck setzen können.
Auch die Neubesetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums hätte die AfD mit ihrer Sperrminorität blockieren können. Dieses Gremium dient der parlamentarischen Kontrolle des Landesverfassungsschutzes, jener Sicherheitsbehörde, die die sächsische AfD als „sicher rechtsextrem“ eingestuft hat und beobachtet.

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