Streit um das Verhalten von Vätern
Studie: Mütter bei Sorgerecht benachteiligt
Mütter werden bei Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen oft benachteiligt. Das ergab eine neue Studie. Väterliches Macht- und Kontrollverhalten wird ignoriert. In deutschen Familiengerichten zeigen sich gefährliche Mechanismen.

Ein Spielplatz in Heilbronn - Mütter werden bei Streitigkeiten um das Sorgerecht oft benachteiligt. Foto: Lari Bat/iStock
Foto: Lari Bat/iStock
Mütter werden bei Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen von Familiengerichten einer neuen Studie zufolge oftmals benachteiligt.
Macht- und Kontrollverhalten von Vätern werde häufig ignoriert oder verharmlost, heißt es in der Studie des Hamburger Soziologen Wolfgang Hammer, über die die Zeitungen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ berichten.
Negatives Verhalten von Vätern werde dabei etwa als „elterlicher Streit“ bezeichnet, wodurch die Gewichte in der Auseinandersetzung zuungunsten der betroffenen Mütter verschoben würden.
Auch bei von den Familiengerichten vermittelten Elternberatungen oder Mediationen würden väterliche Macht- und Kontrollmechanismen nicht hinterfragt, sondern fortgeschrieben.
Die Mutter als „Störfaktor in der Beziehung des Kindes zum Vater“
Es zeigten sich „deutschlandweit gefährdende Mechanismen und Wirkweisen in familienrechtlichen Verfahren“, heißt es in der Studie weiter.
Deutlich würden immer wieder „die gleichen systemisch-strukturellen Abläufe in familienrechtlichen Verfahren an Amtsgerichten und Oberlandesgerichten“.
Im Zentrum stehe dabei die Annahme der gezielten Entfremdung eines Elternteils vom Kind (Parental Alienation Syndrome, PAS), obwohl dieses als wissenschaftlich überholt gilt und etwa in Leitfäden für Ärzte nicht mehr empfohlen wird.
In der Studie heißt es, es sei nach wie vor so, dass das PAS „einen zentralen Stellenwert bei Jugendämtern und in familienrechtlichen Verfahren haben kann“.
Die Mutter werde dabei als „Störfaktor in der Beziehung des Kindes zum Vater“ dargestellt. Auf dieser Basis werde dann bisweilen entschieden, ein Kind in einem Heim oder statt bei der Mutter beim Vater unterzubringen.
Für die Studie wurde die Medienberichterstattung über 154 Familienrechtsfälle aus dem Zeitraum 2008 bis Juli 2024 untersucht. (dts/red)
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