Corona-Sonderregelungen
Telefonische Krankschreibung ab 1. Juni nicht mehr möglich

Symbolbild.
Foto: Istockphoto/Prostock-Studio
Die telefonische Krankschreibung läuft nach mehr als zwei Jahren aus. Ab dem 1. Juni entfällt die Regelung, und die Patienten müssen für eine Krankschreibung etwa aufgrund leichter Atemwegserkrankungen wieder in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern am Montag in Berlin mitteilte. Eine Wiederauflage der Sonderregelung sei je nach Pandemiegeschehen aber möglich.
Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten wieder an Fahrt gewinnen, könne die Regelung für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktiviert werden. Die telefonische Krankschreibung war im Zuge der Corona-Pandemie erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt und seither mehrfach verlängert worden.
Unabhängig von den Corona-Sonderregelungen gilt, dass Versicherte aufgrund einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. Voraussetzung ist, dass zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist. (afp/dl)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.