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Neue Corona-Einreiseverordnung

Testpflicht für alle Fluggäste nach Deutschland ab Dienstag

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Ein Schild weist Reisende auf das Corona-Testzentrum am Flughafen Hannover-Langenhagen hin. Symbolbild.

Foto: Moritz Frankenberg/dpa/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Ab Dienstag sind Einreisen nach Deutschland per Flugzeug nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Dies gilt auch für Reiserückkehrer.
Dabei werden laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich alle Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.
Die Testpflicht ist aktuell bis einschließlich 12. Mai befristet.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Freitag in Berlin, er habe die neue Einreiseverordnung “gerade gezeichnet”. Sie trete nunmehr “Montagnacht” in Kraft.
Spahn präzisierte kurze Zeit später, gemeint sei damit die Nacht zum Dienstag. Die Regelung gelte ab dem 30. März um Mitternacht.
Er begründete die neue Terminierung damit, dass Reisenden und Fluggesellschaften “etwas mehr Zeit” zur Vorbereitung gegeben werden solle.

Spahn: “Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen”

Die Airlines hätten dargelegt, dass auch der zuvor geplante Starttermin in der Nacht zum Sonntag weitgehend hätte eingehalten werden können. Allerdings gebe es einige Länder, in denen die “Testinfrastruktur selbst noch nicht so ausgebaut ist”. Dort müssten die Fluggesellschaften die Testangebote noch organisieren.
Die Folge der neuen Verordnung beschrieb Spahn so: “Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen.” Die Regelung hatte ursprünglich bereits an diesem Freitag in Kraft treten sollen; dann wurde der Start zunächst auf Sonntag verschoben.
Die neue Vorschrift gilt unabhängig von der Corona-Lage in dem Land, aus dem jemand nach Deutschland fliegt. Der Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise gemacht werden. Die Kosten sollen die Reisenden selbst tragen. Nur bei Vorlage eines Negativtests dürfen die Airlines die Passagiere an Bord lassen – andernfalls droht ein Bußgeld.

Detailfragen ungeklärt – Kontrolle durch Bundespolizei und Gesundheitsämter offenbar auch möglich

Kontrollieren sollen im Urlaubsland die Fluggesellschaften, ob ein negativer Test vorliegt. Wenn angegebene Daten “offensichtlich unrichtig” sind oder ein Reisender keinen Test vorlegt, dürfen sie ihn nicht an Bord lassen. Zusätzlich sind offenbar Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter möglich.

Wer positiv ist, muss im Reiseland nach den dort geltenden Vorschriften in Quarantäne. Die Kosten dafür muss er oder sie in der Regel selbst tragen.
Da viele Detailfragen ungeklärt sind, gehen Juristen davon aus, dass die neue Regelung die Gerichte beschäftigen wird und verschiedene rechtliche Komplikationen eintreten werden. Insbesondere in Ländern mit Visa-Pflicht kann ein Einreiseverbot mit Quarantänepflicht aufgrund eines PCR- oder Antigen-Test beispielsweise zu einem Ablauf des Visums führen. Auch verschiedene Kostenfragen sind ungeklärt. (afp/er)

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