Thüringen erlaubt die Einrichtung von Waldfriedhöfen
Thüringen ermöglicht Waldbestattungen und erlaubt die Einrichtung von Waldfriedhöfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hoheit über das Bestattungswesen bei den Kommunen und Kirchen verbleibt und keine Teilprivatisierung des Bestattungswesens erfolgt.

Thüringen erlaubt die Einrichtung von Waldfriedhöfen
Foto: PATRICK PLEUL/AFP/Getty Images
Mit dem Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften beschloss der Thüringer Landtag heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktion die seit vielen Jahren von Bürgerinitiativen geforderte Möglichkeit zur Einrichtung von Waldfriedhöfen.
Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Eleonore Mühlbauer: „Die Gesetzesänderung ermöglicht es Menschen mit dem Wunsch nach einer naturnahen Bestattung, sich nicht mehr fernab Thüringens, sondern in ihrer Heimat und in der Nähe ihrer Angehörigen bestatten zu lassen.“
Die Hoheit über Bestattung verbleibt bei Kommunen und Kirchen
Mit dem Gesetz reagiere der Landtag auf gesellschaftliche Veränderungen und bringe diese mit der bestehenden Bestattungskultur in Einklang. „Die Hoheit über das Bestattungswesen verbleibt bei den Kommunen und Kirchen. Von einer Teilprivatisierung des Bestattungswesens kann keine Rede sein“, so Mühlbauer.
Der Landtag beschloss zudem einen Entschließungsantrag mit der Bitte an die Landesregierung, weitere Fragen im Bereich des Bestattungswesens zu prüfen.
„Wir wollen uns mit der Bestattung von Sternenkindern auseinandersetzen und Lösungen für den Wandel unserer Bestattungskultur finden. Wir werden außerdem die Anregung der evangelischen Kirche aufgreifen und an einer Möglichkeit arbeiten, wie wir die Verwendung von Grabmälern aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf unseren Friedhöfen verhindern können“, erklärt Mühlbauer anschließend.
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