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Karlsruhe

Urteil zu Wahlrechtsreform wurde wegen einer technischen Funktion zu zeitig veröffentlicht

Am 30. Juli wurde das Urteil zur Wahlrechtsreform veröffentlicht – doch am Vortag war es schon online lesbar. Ursache ist laut der Untersuchung eine technische Funktion.

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"Wenn diese Regelung des Paragrafen 28a Infektionsschutzgesetz, so wie er jetzt vorgesehen ist, alleine stehenbleiben würde, dann hätten wir im Grunde verfassungsrechtlich weiße Salbe oder ein Placebo“, sagte der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Hinnerk Wißmann. Foto: djedzura / iStock

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Technische Ursachen sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts dafür verantwortlich gewesen, dass das am 30. Juli verkündete Urteil zur Wahlrechtsreform bereits am Vortag online gestellt wurde.
Dies sei das Ergebnis einer Untersuchung des Vorfalls durch den Direktor beim Bundesverfassungsgericht, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

Technischer Fehler

Demnach war eine technische Funktion für die Veröffentlichung der PDF-Datei mit den schriftlichen Urteilsgründen verantwortlich. Diese Funktion sei am Tag nach der Veröffentlichung dauerhaft deaktiviert worden.
Die Karlsruher Richter hatten die Wahlrechtsreform der Bundesregierung in dem Urteil teilweise gekippt. Als Folge bleibt die Grundmandatsklausel bestehen, durch die eine Partei auch beim Verpassen der Fünfprozenthürde weiter in Fraktionsstärke in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt.
Von dieser Regelung könnte insbesondere die Linke profitieren, auch für die allein in Bayern antretende CSU ist sie relevant.
Karlsruhe bestätigte aber die Neuregelung, dass der Gewinn eines Wahlkreises nicht zwingend zum Einzug in den Bundestag führen muss. (afp/red)

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