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Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz weist Beschwerden gegen Maskenpflicht zurück

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Landtag von Rheinland-Pfalz Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer hätten zunächst um Rechtsschutz bei den zuständigen Fachgerichten nachsuchen müssen, befand das Landesverfassungsgericht nach eigenen Angaben vom Freitag. (Az. VGH B 26/20, VGH B 25/20)
Bei den Beschwerdeführern handelte es sich nach Gerichtsangaben um eine fraktionslose Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtags sowie im zweiten Verfahren unter anderem um einen Schüler und seine Mutter. In beiden Verfahren machten die Beschwerdeführer unter anderem eine Verletzung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit geltend.
Der Koblenzer Verfassungsgerichtshof kam zu der Überzeugung, die Verfassungsbeschwerden seien zum Teil schon nicht ordnungsgemäß begründet worden. Jedenfalls würden sie nicht der Anforderung gerecht, dass ein Beschwerdeführer zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen müsse, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverstöße im fachgerichtlichen Verfahren zu erwirken. In beiden Beschwerdeverfahren bestehe die Möglichkeit, zunächst Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zu suchen. (afp)

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