Bis 15. April
Verlängert: Verordnung zum Sparen von Energie
Im Jahr eins nach dem Aus für das russische Erdgas: Die Bundesregierung sieht die Gefahr für die Energieversorgung noch nicht gebannt, verlängert die Maßnahmen zum Energiesparen (vorerst) aber nur für einen kurzen Zeitraum.

Energie sparen: In öffentlichen Arbeitsstätten darf bis zum 15. April 2023 nur bis auf 19 Grad geheizt werden.
Foto: Olivier Le Moal/iStock
Die Regierung hat die kurzfristigen Maßnahmen des Energiesicherungspakets um eineinhalb Monate bis zum 15. April 2023 verlängert. In der Verordnung wurden im vergangenen Jahr Maßnahmen festgelegt, die Energieengpässen aufgrund von ausbleibendem russischen Erdgas vorbeugen sollten. Die Regelungen gelten seit dem 1. September 2022 und waren bislang bis zum 28. Februar 2023 befristet.
Der Grund für die Verlängerung: Für die Regierung besteht weiterhin Bedarf zur Verringerung des Energieverbrauchs. Auch wenn die Gasspeicher aktuell gut gefüllt sind, sei eine Notsituation nicht vollständig auszuschließen. Nach der Zustimmung des Bundesrats ist die Verlängerung der Verordnung nun in Kraft getreten.
Der Bundesrat lobte zwar, dass das „temperaturbereinigte Einsparziel von 20 Prozent weitgehend eingehalten wurde“, jedoch bemängelte er die kurze Dauer der Verlängerung und befürchtet ein Erlahmen des Einsparwillens nach deren Ende. Der Bundesrat fordert, in einem „engen Monitoringverfahren“ die Lage an den Gasmärkten genau zu beobachten und die Verordnung gegebenenfalls noch im Frühjahr wieder in Kraft zu setzen.
Das Energiesicherungspaket vom letzten Jahr umfasste auch eine Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen, die bis 2024 gehen. Diese war nicht Gegenstand der Verlängerung. Beide Maßnahmenpakete umfassen über das Energiesparen hinaus als Ziele die Befüllung der Gasspeicher und die Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung.
Nach dem Willen der Regierung sollen öffentliche Einrichtungen, Bürger und die Wirtschaft einen Beitrag zum Energiesparen leisten.
Heizungen optimieren
Gebäudeeigentümer werden bis zum 15.9.2024 zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet. Dies umfasst eine Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen.
Eigentümer größerer Gebäude sollen verpflichtet werden, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen, um eine Energieeinsparung zu erzielen. Diese Maßnahme zielt auf rund 14 Millionen Gasheizungen in Deutschland ab.
Mieter können die Raumtemperaturen in ihren Wohnungen auch dann freiwillig absenken, wenn vertraglich eine höhere Mindesttemperatur vereinbart ist, die höher liegt, als sie zum Schutz der Wohnung vor Schäden erforderlich wäre.
Es gilt weiterhin, dass in Arbeitsstätten die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt wird. In öffentlichen Arbeitsstätten darf die maximale Raumtemperatur 19 Grad betragen. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden.
Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden. Für private Swimmingpools besteht ein Heizverbot.
Beleuchtung einschränken
Die Nutzung von leuchtenden beziehungsweise lichtemittierenden Werbeanlagen wird von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages untersagt. Damit wird vor allem der Energieverbrauch im Handel, Gewerbe- und Dienstleistungssektor reduziert.
Die Beleuchtung öffentlicher Nichtwohngebäude und Baudenkmäler wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.
Verbraucher sollen zudem schneller informiert werden, wie sehr die Gaspreise für ihre Heizung steigen, und so zu sparsamem Heizen motiviert werden.
Nationale Kraftanstrengung
Bundeswirtschaftsminister Habeck hatte den Kabinettsbeschluss im August 2022 mit einer konsequenten Politik begründet, „um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden“. Dabei komme es „auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten“. Jeder Beitrag zähle.
Die Energiesparmaßnahmen dienen zudem als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Angesichts eingestellter russischer Gaslieferungen seit Mitte vorigen Jahres haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch um mindestens 15 Prozent zu verringern.
Einen rechtlichen Überblick zu den kurzfristigen Energiesparmaßnahmen mit den Änderungen (die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“) gibt es bei der Bundesregierung. Eine zweite Verordnung mit mittelfristigen Energiesparmaßnahmen betrifft auch die Heizperiode 2023/24. Sie gelten ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre, also bis 30. September 2024. (red)
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