Verwaltungsgericht: Umwelthilfe kann Fahrverbot in Düsseldorf nicht erzwingen
Die Deutsche Umwelthilfe kann das Land Nordrhein-Westfalen nicht per Vollstreckungsverfahren zu einem Dieselfahrverbot in Düsseldorf zwingen, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Polizisten kontrollieren in Hamburg-Altona Pkw-Fahrer auf die Einhaltung des Dieselfahrverbots.
Foto: Bodo Marks/dpa
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die per Gerichtsbeschluss in zahlreichen Städten für saubere Luft sorgen will, kann das Land Nordrhein-Westfalen nicht per Vollstreckungsverfahren zu einem Dieselfahrverbot in Düsseldorf zwingen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Umweltorganisation ab. Das Land sei seiner Verpflichtung nachgekommen, Dieselfahrverbote “ernstlich” zu prüfen und abzuwägen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Pflicht, Fahrverbote zu verhängen, habe es nicht. (Az. 3 M 123/18)
Die DUH hatte vor dem Verwaltungsgericht den Antrag auf Zwangsvollstreckung eines Urteils zur Luftreinhaltung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Damit wollte die Umweltorganisation erreichen, dass ein von ihr 2016 erstrittenes Urteil umgesetzt wird. Damals hatten die Richter das Land verpflichtet, die Pläne für Düsseldorf so zu ändern, dass die Grenzwerte stimmen – Fahrverbote nicht ausgeschlossen.
Diesen Antrag wies das Verwaltungsgericht nun ab. Eigentlich sollte das Gericht schon am 21. August entscheiden – an dem Tag legte die Bezirksregierung Düsseldorf aber den Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan vor. Daher verschob das Gericht den Beschluss, den es nun schriftlich nachlieferte. Die Umwelthilfe kann dagegen beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. (afp)
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