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Bürokratieentlastungsgesetz

Weniger Formulare für Firmen und Behörden: Bundesrat stimmt Bürokratieabbau zu

Das Bürokratieentlastungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit fallen unter anderem die Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste und die Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelege wird verkürzt.

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Die ausufernde Bürokratie bereitet vielen Unternehmen in Deutschland Hindernisse.

Foto: travelview/iStock

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Unternehmen und Verwaltung sollen künftig weniger Papierkram zu erledigen haben: Der Bundesrat hat am Freitag dem sogenannten vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Es soll Einsparungen von jährlich fast einer Milliarde Euro bringen, vor allem durch kürzere Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen und den Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste.
Vorgesehen sind auch Erleichterungen für Steuerberater. Sie können zum Beispiel künftig ohne Einwilligung der Empfänger Steuerbescheide digital bereitstellen – hier gibt es eine Widerspruchslösung. Beim Aktienrecht gibt es ebenfalls Änderungen: So reicht es künftig bei einigen Beschlüssen auf der Hauptversammlung, diese danach auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Mehr Digitalisierung bei Personalverwaltungen

In den Personalverwaltungen soll die Digitalisierung vor allem dadurch vorangetrieben werden, dass künftig häufig die „Textform“ statt der „Schriftform“ reicht – etwa bei Änderungen am Arbeitsvertrag. Diese kann auch elektronisch übermittelt werden, also per E-Mail.
Ausgenommen sind Wirtschaftsbereiche, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, also etwa der Bau, das Gastgewerbe, die Logistik und die Fleischwirtschaft.
Bundeswirtschaftsminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte den Beschluss der Länderkammer. „Zugleich ist klar: Weitere Fortschritte beim Bürokratieabbau sind bitter nötig“, erklärte er. „Künftig soll es jedes Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz geben. Schon 2025 werden wir mit dem ersten Jahresbürokratieentlastungsgesetz starten.” (afp)

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