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plus-iconKlimaschutz der EU

Elegant bepreisen: Kohlenstoff- statt CO₂-Steuer

Steuern auf fossilen Kohlenstoff statt auf CO₂ sollen den Klimaschutz der EU weiter vorantreiben. Ziel ist es, Produkte aus dem Ausland mit weniger ambitionierten Klimazielen so zu verteuern, dass die Klima-konformen Waren aus Europa konkurrenzfähig bleiben. Am Ende zahlt der Verbraucher – entweder für „grüne“ Produkte aus Europa oder den Kohlenstoff-Zoll auf „klimaschädliche“ Produkte aus dem Ausland.

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Eine Biogasanlage nutzt Methan zur Energieerzeugung. Foto: iStock

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Bis 2030 sollen die Emissionen der EU um mindestens 55 Prozent unter dem Niveau des Jahres 1990 liegen. Insbesondere die Reduktion von Kohlenstoffdioxid (CO₂) wird als ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis 2050 angesehen. Bisherige Bemühungen beschränken sich jedoch oft auf die europäischen Grenzen. Eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten europäischer, mit den Pariser Klimazielen konformen Unternehmen ist die Folge.
Um gleiche Bedingungen weltweit zu erreichen, arbeitet die EU an der Umsetzung eines sogenannten CO₂-Grenzausgleichssystems (carbon border adjustment mechanism, CBAM). Ziel ist es, die Einfuhr bestimmter Güter von Staaten, die ihre Ziele niedriger angesetzt haben als die Europäische Union, mit Steuern auf fossilen Kohlenstoff zu belegen.
Doch eine Steuer auf Kohlenstoff ist etwas anderes als eine Steuer auf Kohlenstoffdioxid (CO₂).

CO₂ ist nur ein Teil von Kohlenstoff

Kohlenstoff ist chemisch gesehen das Element C (Carbon) und kommt in der Natur sowohl in reiner Form als Diamant oder Graphit als auch chemisch gebunden in Form von Erdöl, Erdgas und Kohle vor. Es weist von allen chemischen Elementen die zweitgrößte Vielfalt an chemischen Verbindungen auf (nach Wasserstoff). Es bildet die Grundlage des Lebens auf der Erde. Alles lebende Gewebe ist aus organischen Kohlenstoffverbindungen aufgebaut.
Die am häufigsten vorgeschlagene Klimaschutzsteuer bedeutet, Güter entsprechend der bei ihrer Herstellung emittierten Treibhausgase zu besteuern, so das 1994 gegründete private Beratungs- und Forschungsinstitut nova. Bezeichnet werde dies als CO₂-Steuer.
Kohlenstoff gelangt durch die Nutzung von Kohle, Öl und Erdgas in den Wirtschaftskreislauf. Bei deren Verbrennung entsteht CO₂, das emittiert wird. Kohlenstoff könne aber auch in anderen Formen in die Atmosphäre gelangen, beispielsweise als Methan (CH4), so das Institut.
Diese Emissionen werden von den bisher diskutierten CO₂-basierten Modellen nicht direkt erfasst und nicht besteuert. Mitte Juni schlugen die nova-Forscher daher eine Steuer auf fossilen Kohlenstoff als Rohstoff vor, „um die wahre Ursache der Erderwärmung elegant zu bepreisen“.

Endverbraucher zahlen

Die Kohlenstoffsteuer habe darüber hinaus weitere Vorteile. Nach Angaben des nova-Instituts ist eine Steuer auf fossilen Kohlenstoff mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar. Sie erfasse alle Sektoren einschließlich Energie-, Chemie- und Materialsektor und sie könne „regional umgesetzt werden, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden“. Dazu sei sowohl eine Nachversteuerung als auch die Rückerstattung auf Import und Export möglich.
Da europäische Waren dank CO₂-Grenzausgleichssystem konkurrenzfähig bleiben sollen, ist damit zu rechnen, dass die zusätzliche Steuer – egal, ob auf Kohlenstoff- oder CO₂-Basis – in jedem Fall eine Preissteigerung für den Endverbraucher bedeutet.
Entweder kauft er in der EU hergestellte Waren. Dabei sind die Kosten der Klimamaßnahmen bereits in den Herstellungskosten enthalten.
Oder er kauft günstigere, nicht ganz so klimafreundlich hergestellte Waren aus dem Ausland, auf die an der Grenze der Kohlenstoff-Zoll erhoben wird. Die Höhe der Mehrkosten wird maßgeblich von den Kosten der europäischen Klimamaßnahmen und der verfügbaren „grünen“ Technik abhängen. (ts)
Dieser Artikel erschien zuerst in der Wochenzeitung, Ausgabe KW28.

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