Seit 2021 gilt in Frankreich eine COVID-19-Impfpflicht für alle Personen, die in Krankenhäusern arbeiten. Schätzungen zufolge sind momentan zwischen 2.000 und 4.000 Pflegekräfte suspendiert, weil sie sich nicht impfen lassen möchten.
Die Hohe Gesundheitsbehörde („Haute autorité de santé“, HAS) hat sich am 30. März für die Wiedereinstellung von Pflegekräften ausgesprochen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Die HAS empfahl, die Impfpflicht aufzuheben.
Der französische Gesundheitsminister François Braun erklärte, dass er der Meinung der Behörde folgen wolle. Er werde „ein Dekret zu diesem Zweck nach Absprache mit den Krankenhausverbänden und den Kammern der Gesundheitsberufe erlassen“, kündigte Braun gegenüber der Nachrichtenagentur AFP an.
„Nutzen der Impfung nicht in Frage gestellt“
Die Gesundheitsbehörde HAS hatte deutlich gemacht, dass die Aufhebung einer Impfpflicht für Berufstätige „den Nutzen dieser Impfung nicht in Frage stellt, weder im beruflichen Umfeld noch in der Allgemeinbevölkerung“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die HAS stellte erneut klar, dass „die Impfung gegen COVID-19 dringend empfohlen wird, einschließlich der Auffrischungsimpfungen im Abstand zur Erstimpfung“.
Gleichwohl veröffentlichte die Behörde in ihrem
Bericht eine lange Liste an Impfstoffnebenwirkungen, die derzeit noch bewertet würden. Dazu gehören:
- Menstruationsbeschwerden
- erworbene Hämophilie (Bluterkrankheit)
- autoimmune hämolytische Anämie (Blutarmut)
- Autoimmunhepatitis
- Taubheit
- rheumatoide Arthritis
- Diarrhöe
- Dyspnoe (Atemnot)
- Palpitationen (Herzklopfen)
- Tachykardie (beschleunigter Puls)
- Myositis (Skelettmuskelentzündung)
- Pemphigus (Blasenbildende Autoimmunerkrankung der Haut)
- Ulzeration der Vulva
- Vaskulitis (Gefäßentzündungen)
Neue Ergebnisse zur Wirksamkeit
Die HAS berücksichtigte bei ihrer Bewertung neue Ergebnisse zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfung und ihrer Schutzdauer. Zusammenfassend heißt es
auf Seite 45 des Berichts: „Der Schutz vor einer Infektion und/oder symptomatischen Formen erodiert nach einigen Wochen deutlich, je nach Auftreten von Varianten, die sich dem Immunschutz entziehen.“ Dies sei unabhängig vom Alter der Personen.
Schon im Februar dieses Jahres hatte die Hohe Gesundheitsbehörde, deren Stellungnahme normalerweise von der Regierung befolgt wird, ein Ende der COVID-19-Pflichtimpfung in Aussicht gestellt. Die Debatte bewegte im Winter auch das französische Parlament. Mehrere Oppositionskräfte – auf der linken wie auf der rechten Seite – hatten die Wiedereinstellung von nicht geimpften Pflegekräften gefordert.
Seit November 2021 suspendiert
In Frankreich gilt seit November 2021 ein
Berufsverbot für Menschen im Gesundheitswesen, die sich nicht impfen lassen wollten. Sie wurden vom Dienst suspendiert, hatten aber keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen, weil sie formal nicht entlassen wurden. Gegen die Regelung gab es heftigen Protest auf der Straße und in sozialen Medien. Ein entsprechender
Hilferuf des Arztes Dr. Grégory Pamart wurde auch ins Deutsche übersetzt.
Parallel zur obersten französischen Gesundheitsbehörde befasst sich auch der Nationale Ethikrat („Comité Consultatif National d’Ethique“, CCNE) mit der Impfpflicht für Pflegekräfte. Er will in den kommenden Tagen seine Stellungnahme abgeben, die auch soziale und ethische Kriterien umfassen soll.
(Mit Material der AFP)