Positiver PCR-Test
„Menschlicher Fehler“ – Djokovic äußert sich erstmals selbst zu Vorwürfen

Novak Djokovic war in der vergangenen Woche die Einreise nach Australien verweigert worden.
Foto: WILLIAM WEST/AFP via Getty Images
Tennis-Profi Novak Djokovic hat sich erstmals seit seinen Einreiseproblemen nach Australien selbst ausführlich geäußert. Die 34 Jahre alte Nummer eins der Weltrangliste ging auf die zunächst verweigerte Einreise in das Gastgeberland der Australian Open in einem auf Instagram veröffentlichten Kommentar allerdings nur am Rande ein.
Er bezog vor allem Stellung zu seinem positiven Coronatest im Dezember und den daraus zuletzt entstandenen Vorwürfen, er habe sich trotzdem in der Öffentlichkeit gezeigt und damit gegen die Bestimmungen in seinem Heimatland Serbien verstoßen.
Nach Djokovics Angaben habe er am Tag vor einer Veranstaltung mit Kindern einen negativen Antigentest gemacht und aus reiner Vorsicht auch noch einen PCR-Test. „Ich hatte keine Symptome und fühlte mich gut und ich erhielt die Nachricht des positiven PCR-Tests erst nach der Veranstaltung“, schrieb er.
Am folgenden Tag habe er ein lange vereinbartes Interview mit der französischen Sportzeitung „L’Equipe“ geführt. „Obwohl ich nach dem Interview nach Hause bin und mich für die vorgeschriebene Dauer in Isolation begeben habe, war das, nach genauerem Nachdenken, eine Fehleinschätzung und ich sehe ein, dass ich diese Verpflichtung hätte verschieben sollen“, schrieb er.
Falsche Angabe war “nicht absichtlich”
Dass in seinem Einreiseformular fälschlicherweise angegeben wurde, er sei in den 14 Tagen vor seinem Flug nach Australien nicht gereist, bezeichnete Djokovic als „menschlichen Fehler“ seines Agenten, „der sicher nicht absichtlich“ geschehen sei. Seine Mitarbeiter hätten den australischen Behörden weitere Informationen zur Verfügung gestellt, um in diesem Zusammenhang für Klarheit zu sorgen. Es sei ihm wichtig gewesen, all dies klarzustellen, aber er werde sich aus Respekt vor der australischen Regierung nicht weiter äußern zu den Vorkommnissen.
Grenzbeamte hatten Djokovic zunächst die Einreise verweigert, weil er keinen Corona-Impfnachweis vorlegen konnte und sie seine Ausnahmegenehmigung für eine Einreise ohne Impfnachweis nicht anerkannten. Djokovics Anwälten zufolge war die Ausnahmegenehmigung zur Einreise nach einem positiven Corona-Test des Serben vom 16. Dezember von zwei unabhängigen medizinischen Gremien abgesegnet worden.
Ein Richter hatte Djokovic am Montag die Einreise nach Australien erlaubt und die Annullierung seines Visums aufgehoben. Zur Begründung hieß es, Djokovic sei vor der Annullierung seines Visums nicht genug Zeit gegeben worden, um die Sachlage zu klären.
Der australische Einwanderungsminister hat sich vorbehalten, von seinem persönlichen Recht Gebrauch zu machen und Djokovics Visum dennoch ungültig zu machen. Diese Entscheidung steht noch aus. (dpa/dl)
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