Kanzlerin Merkel: “Wir werden in 20 Jahren nur noch mit Sondererlaubnis selbstständig Auto fahren dürfen“
Im Juni besuchte Kanzlerin Merkel Argentinien, in einer Fragerunde fiel folgender Satz: "Wir werden in 20 Jahren nur noch mit Sondererlaubnis selbstständig Auto fahren dürfen.“

Blick in den Fahrerraum eines Wagens, der als Prototyp für autonomes Fahren genutzt wird.
Foto: Daniel Naupold/dpa
Im Juni besuchte Kanzlerin Merkel Argentinien. Sie stellte sich in einem Wissenschaftlichen Zentrum Fragen zur Zukunft. Eine ihrer Antworten zieht derzeit im Internet weite Kreise. Sie sagte laut Angaben der „Welt“:
„Wir werden in 20 Jahren nur noch mit Sondererlaubnis selbstständig Auto fahren dürfen.“
Ihrer Ansicht nach werde es das autonome Fahren geben. Autonomes Fahren bezieht sich auf Autos, die selbst entscheiden, lenken und denken.
Seit Jahren wird daran geforscht, die Regierung fördert die Entwicklung. Neu daran ist die Interpretation, dass das „ein Zwang wird und das bisherige Modell – also das selbstständige Steuern durch einen menschlichen Fahrer – die genehmigungspflichtige Ausnahme“, schreibt die „Welt“.
Als Grund für ihre 20-Jahre-Prognose sagte die Kanzlerin: „Wir sind das größte Risiko.“ Der Mensch sei das größte Risiko im Straßenverkehr.
Teilautomatisiertes und automatisiertes Fahren
Der Verband der Automobilindustrie spricht bisher vom automatisiertem Fahren. Nach seiner Zeitschiene befindet sich die Technik derzeit in der Stufe des teilautomatisierten Fahren mit Stau- und Parkmanöverassistent.
Als nächstes kämen das Schlüsselparken, das automatisierte Fahren im Stau – ab 2018 – und das automatisierte Fahren auf der Autobahn ab 2021. Das vollautomatisierte Fahren (Fahren in der Stadt) wäre ab dem Jahr 2030 zu erwarten.
Ethik-Kommission des Bundesverkehrsministeriums
Vor einem Monat veröffentlichte die Ethik-Kommission des Bundesverkehrsministerium einen Bericht zum autonomen und vernetzten Fahren. Der Bericht enthält 20 „ethische Regeln“, die als Leitlinien für Programmierer, Politik und Gesetzgeber gedacht sind.
So dienen teil- und vollautomatisierte Verkehrssysteme zuallererst der Verbesserung der Sicherheit aller Teilnehmer im Straßenverkehr. Dabei habe der Schutz von Menschen „Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen“.
Video: Automatisiertes Fahren: Bald Einführung in Deutschland?
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