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Datenschutzproblem: Aufzeichnung von Fitnessdaten teilweise außer Kontrolle der Nutzer

Vorsicht bei Gesundheits-Apps, Fitness-Armbändern und Smartwatches: Nutzer sollten sich fragen, "ob sie wissen, was mit ihren Gesundheitsdaten geschieht und an wen sie weitergegeben werden". Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt und mahnt zur Vorsicht.

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Fitnessstudios bieten eine gute Möglichkeit sich fit zu halten.

Foto: Stan Honda/Getty Images

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Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff mahnt zur Vorsicht bei Gesundheits-Apps auf Fitness-Armbändern und Smartwatches. Nutzer sollten sich vor dem Kauf fragen, “ob sie wissen, was mit ihren Gesundheitsdaten geschieht und an wen sie weitergegeben werden”, erklärte Voßhoff am Montag in Berlin. Bei Stichprobentests deutscher Datenschützern seien mehrere potenzielle Schwachstellen gefunden worden.
So würden von den Geräten aufgezeichnete Daten von Drittfirmen verarbeitet, dabei entglitten diese wegen “unklarer Regelungen zur Datenverarbeitung” der Kontrolle der Nutzer. Datenschutzerklärungen genügten oft nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Viele Daten würden auch mit Personen- oder Standortkennungen verknüpft, berichtete Voßhoff. Wenn Hersteller offenlegten, dass sie Gesundheits-Informationen für Forschungs- und Marketingzwecke verwendeten, könnten Nutzer dem in vielen Fällen nicht widersprechen.
Auch die Eingriffsmöglichkeiten der deutschen Aufsichtsbehörden sind den Angaben zufolge bislang begrenzt. Viele Anbieter hätten in Deutschland lediglich Serviceniederlassungen und betrieben ihr Geschäft von Hauptsitzen im EU-Ausland oder Drittstaaten aus, betonte Voßhoff.
Damit könnten deutsche Datenschützer Beschwerden aus dem Inland erst ab Mai 2018 wirksamer bearbeiten. Dann tritt die EU-weit geltende neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Voßhoff appellierte an alle Nutzer, bei der Verwendung solcher Geräte “genau auf Schutz ihrer Daten zu achten”. (afp)

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