Besuch in Schwerin
“Kein Grund zur Entwarnung” – Lauterbach pocht weiterhin auf Corona-Impfpflicht

Ein Jugendlicher erhält die Corona-Impfung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 17. Januar 2022 in Schwerin.
Foto: JENS BUTTNER/POOL/AFP via Getty Images
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnt davor, die Omikron-Variante des Coronavirus zu unterschätzen. Es gebe “keinerlei Grund zur Entwarnung”, sagte Lauterbach am Montag während eines Besuchs in Mecklenburg-Vorpommern bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Je nach Entwicklung könnte es sein, dass die Maßnahmen noch einmal verschärft werden müssten.
Noch sei die aktuelle Welle “schwer einzuschätzen”, sagte Lauterbach. Bislang seien vor allem Menschen mittleren Alters und jüngere Menschen betroffen. Wenn sich mehr Ältere infizierten, könne es auch wieder eine stärkere Belastung auf den Intensivstationen geben. Ob man dann mit den aktuellen Maßnahmen hinkomme, “werden wir sehen”, sagte der Minister.
Während immer mehr Wissenschaftler und Politiker eine allgemeine Impfpflicht aufgrund der Wirksamkeit und der derzeitigen Corona-Lage infrage stellen, warb Lauterbach weiterhin nachdrücklich dafür. Die Impfpflicht sei für ihn der Weg, um neuen Corona-Wellen eventuell mit neuen Virusvarianten im Herbst entgegenzutreten – etwa durch “ein Virus, das so ansteckend ist wie Omikron und so gefährlich wie Delta oder gefährlicher”.
Auch Schwesig verwies auf die weiter bestehende Notwendigkeit, “Gesundheitssystem und Bevölkerung zu schützen”. Daran habe sich durch Omikron nichts geändert. Sie hoffe zwar auf eine positive Entwicklung, doch in der Vergangenheit sei die Lage oft schwieriger geworden, als zuvor angenommen.
Der Genesenenstatus
Derweil hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Gültigkeit des Genesen-Status verkürzt. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Montag in Berlin die entsprechende Änderung. Genesennachweise gelten also nur noch für maximal drei Monate – laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Bislang wurde der Genesenen-Nachweis bis maximal sechs Monate nach der Infektion anerkannt.
Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden – bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.
Corona-Warn-App
Lauterbach äußerte sich auch zur Frage, ob die Corona-Warn-App noch praktikabel ist, wenn sich die roten Warnmeldungen häufen. „Die Corona-Warn-App tut jetzt ihren Dienst“, sagte der Minister. Dies gelte auch, wenn sie wegen Omikron oft anschlage. „Wenn hier ein Test veranlasst wird, ein Antigentest, oder man macht ihn zumindest selbst, dann kann man damit das Pandemiegeschehen wesentlich entschleunigen“, sagte er. „Gerade, wenn es sehr viele Warnungen gibt, die dann zu Testungen führen, dann ist das ein ganz wichtiger Baustein zur Entschleunigung der galoppierenden Pandemie.“ (afp/dpa/dl)
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